Aufgespießt Zollbeamter klagt wegen 13 Minuten
Was private Besorgungen von offiziellen Pausen unterscheidet.

Zollbeamte sollen genau sein. Um nicht zu sagen: penibel. Und zwar nicht nur gegenüber Grenzgängern und wieder in der Heimat ankommenden Urlaubern – sondern bitteschön auch gegenüber sich selbst.
Genau das aber hat der Finanzverwaltung nun eine Gerichtsklatsche eingebracht. Besagter Beamter hat seine Dienstherrin nämlich verklagt: wegen 13 Minuten Arbeitszeit. Die Behörde hatte dem Mann aus Baden-Württemberg diese 13 Minuten von seinem Arbeitszeitkonto abgezogen, weil er für private Besorgungen diese Zeitspanne über nicht im Dienst war.
Doch sie hätte ihrem peniblen Beamten mit besseren Argumenten kommen müssen: Denn kurz nicht zu arbeiten ist laut Arbeitsverordnung etwas ganz anderes, als offiziell eine Pause einzulegen. So musste sich nun das Verwaltungsgericht in Sigmaringen mit der 13-Minuten-Klage des Zöllners befassen – und sie gab ihm Recht: Ruhepausen unter 15 Minuten Dauer gelten demnach nicht als Pause, sondern als: Arbeit!
So vergatterten die Richter die Chefs dazu, ihrem Mitarbeiter genau 13 Minuten auf dem Arbeitszeitkonto wieder gutzuschreiben. So viel Zeit muss sein.