Extremismus Auslieferung nach Ungarn – Karlsruhe entscheidet über Klage
Eine Person aus der linken Szene wird nach Ungarn ausgeliefert. Ein vorläufiges Stoppsignal aus Karlsruhe kommt wenige Minuten zu spät. War die eilige Auslieferung rechtens?
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Donnerstag (9.30 Uhr) über die Klage gegen die umstrittene Auslieferung einer deutschen Person aus der linken Szene nach Ungarn. Der betroffenen Person wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest an Angriffen auf vermutete Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein.
Deutschland lieferte sie im vorigen Juni nach Ungarn aus – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies in einer einstweiligen Anordnung untersagt hatte. Doch der Beschluss aus Karlsruhe kam eine knappe Stunde zu spät – die Übergabe an die ungarischen Behörden war bereits erfolgt. Jetzt wird die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung erwartet.
In dem Verfahren geht es um eine Jena geborene Person, die sich selbst als non-binär identifiziert und in der linken Szene als „Maja“ bekannt ist. Ihr Anwalt kritisiert die Haftbedingungen in Ungarn. „Maja“ sitze in Isolationshaft. Bei einer Verurteilung drohten ihr bis zu 24 Jahre Haft – viel mehr als in Deutschland möglich.