Kunstfälschungen Betrug mit Warhol-Werken? Kunstsammler schweigt vor Gericht
Ein Gemälde wird in einem Gutachten stark überbewertet – um in einem Millionenstreit zu täuschen, so die Anklage. In einem anderen Fall soll eine falsche „Red Marilyn“ als echt verkauft worden sein.
Berlin - Ein Kunstsammler steht in einem Prozess um mutmaßliche Betrugstaten mit Werken von Andy Warhol vor dem Berliner Landgericht. Gegen den 69-Jährigen liegen zwei Anklagen vor. In einem Fall soll der Mann ein Gemälde des US-amerikanischen Pop-Art-Künstlers mit 11,5 Millionen Euro bewertet haben, obwohl das Kunstwerk höchstens zwei Millionen Euro wert gewesen sei. In der zweiten Anklage geht es um den Verkauf einer mutmaßlichen Fälschung als angebliche Arbeit von Warhol. Eine halbe Million Euro seien gezahlt worden. Zu Prozessbeginn schwieg der 69-Jährige zu den Vorwürfen.
Zu den Taten kam es laut Anklage zwischen Juli 2017 und September 2018. Im ersten Fall soll der 69-Jährige gemeinsam mit einem inzwischen verstorbenen Berliner Galeristen agiert haben. Hintergrund der mutmaßlichen Überbewertung sei ein Zivilverfahren gegen den Galeristen gewesen. Dieser habe das Gemälde zur Absicherung einer Forderung in Höhe von mehr als neun Millionen Euro nutzen und die Gegenseite täuschen wollen.
Siebdruck für 676 Dollar erworben und für 770.000 Euro verkauft?
Die Staatsanwaltschaft geht zudem davon aus, dass der 69-Jährige einen im Internet für 676 Dollar erworbenen Siebdruck mit dem Motiv eines Kunstwerkes von Andy Warhol (1928-1987) als angeblich echte Arbeit des Pop-Art-Künstlers mit dem Namen „Red Marilyn, 1962“ zum Verkauf über eine Galerie gab. Ein Berliner Sammler habe es gutgläubig für 770.000 Euro gekauft. „Von dem tatsächlich gezahlten Kauferlös von 500.000 Euro erhielt der Angeklagte 400.000 Euro“, so die Staatsanwältin.
Einer der beiden Verteidiger sagte, es werde in dem Verfahren um die Frage der Echtheit der in der Anklage genannten Werke gehen, möglicherweise sei die Ladung eines Neffen von Andy Warhol als Zeuge erforderlich. Das Gericht regte an, die Verhandlung auf die Anklage um den Verkauf einer angeblichen Fälschung zu beschränken. Für den Prozess sind fünf weitere Tage bis zum 17. Dezember vorgesehen. Mit ersten Zeugen wird die Verhandlung am 19. November fortgesetzt.