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Wohnungsmangel Diskussion über Tempelhofer Feld geht bald weiter

Der Dialogprozess zum Tempelhofer Feld geht weiter. Zwei Termine sind im September geplant. Einige Teilnehmer bekommen anschließend eine besondere Aufgabe.

Von dpa 31.07.2024, 04:00
Über die künftige Nutzung des Tempelhofer Felds soll im September weiterdiskutiert werden.
Über die künftige Nutzung des Tempelhofer Felds soll im September weiterdiskutiert werden. Sebastian Gollnow/dpa

Berlin - Die Diskussion über die Zukunft des Tempelhofer Felds und eine mögliche Randbebauung mit Wohnungen soll schon bald in die nächste Runde gehen. Für den 7./8. und den 21./22. September sind zwei Veranstaltungen der sogenannten Dialogwerkstatt geplant, zu der die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einlädt. „Aus den beiden Treffen soll dann auch Input in den Internationalen Ideenwettbewerb einfließen“, sagte Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler der Deutschen Presse-Agentur. Die erste Phase des Wettbewerbs beginnt Mitte November. „Wir rechnen mit großem Interesse.“

Aus der Dialogwerkstatt in die Wettbewerbs-Jury

Insgesamt zehn Teilnehmer der Dialogwerkstätten - fünf Stimmberechtigte mit jeweils einer Vertretung - sollen anschließend in der Jury des Ideenwettbewerbs vertreten sein. Nach dessen Abschluss im ersten Halbjahr 2025 ist Mitte Juli eine dritte Dialogwerkstatt vorgesehen. Sie soll sich auch mit den Ergebnissen des Ideenwettbewerbs beschäftigen und Kommentierungen dazu abgeben. 

„Danach wird es einen Abschlussbericht geben, in dem die verschiedenen Meinungen und Ideen aus den Dialogwerkstätten dargestellt werden und die Ergebnisse aus dem Ideenwettbewerb“, sagte Gaebler. „Spätestens dann muss entschieden werden, wie es weitergeht.“

„Wer mutet sich acht volle Wochenenden zu?“

„Wir haben den Zeitplan gestrafft. Ganz am Anfang war ein längerer Zeitraum vorgesehen mit insgesamt acht Wochenenden für die Dialogwerkstätten“, erläuterte der SPD-Politiker. „Aber da muss man realistisch bleiben. Bei aller Begeisterung zur Teilnahme: Wer mutet sich acht volle Wochenenden zu, an denen dann keine Zeit mehr bleibt für andere Sachen?“

„Es war uns sehr wichtig, dass nicht die Hälfte der Teilnehmenden abspringt oder nur die Hälfte der Zeit anwesend ist“, so der Senator. „Außerdem müssen wir in dieser Legislaturperiode noch die Möglichkeit haben, eine Entscheidung vorzubereiten.“ 

Kritik an dem Prozess wies Gaebler erneut zurück. „Das Dialogverfahren ist auch ein Pilotprojekt mit Vorbildcharakter: Wie bekommt man in der Stadtgesellschaft wieder eine wertschätzende Diskussion hin?“, sagte er. „Es ist absurd, wenn die Grünen sagen, das Dialogverfahren sei eine Farce. Hier geht es um den respektvollen Dialog und Austausch - und wenn Bürgerinnen und Bürger miteinander diskutieren, ist das keine Farce, sondern wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie.“ 

Nach einem erfolgreichen Volksentscheid 2014 ist eine Bebauung des ehemaligen Flughafengeländes gesetzlich ausgeschlossen. Die schwarz-rote Koalition ist aber angesichts der Wohnungsnot in Berlin dafür, das zumindest an den Rändern des Areals zu ändern - daher auch das Dialogverfahren und der Ideenwettbewerb. Vor endgültigen politischen Entscheidungen soll die Stimmung in der Stadt erneut abgefragt werden. 

Kommt noch ein neuer Volksentscheid?

Offen ist, wie das nach dem Ideenwettbewerb geschehen soll: „Es muss in der Koalition noch geklärt werden, wie danach das weitere Verfahren laufen soll. Da gibt es unterschiedliche Ansätze: etwa Volksbefragung oder neuer Volksentscheid“, erläuterte Gaebler. „Ob der Senat eine Volksbefragung initiieren darf - dazu gibt es unterschiedliche Meinungen. Aus meiner Sicht ist es so: Was nicht verboten ist, ist erlaubt; und es gibt kein Verbot, dass eine Regierung das Volk befragen darf.“ 

In Berlin gebe es die Volksgesetzgebung und die verfassungsrechtlichen Regelungen dazu. „Und nirgendwo steht, dass der Senat oder das Abgeordnetenhaus keine Fragen an das Volk stellen dürfen. Was das dann für eine Legitimation hat, ist eine andere Frage“, räumte Gaebler ein. 

„Es ist jedenfalls nicht so, dass wir den Volksentscheid von 2014 ignorieren. Wäre es so, hätten wir einfach einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht und fertig“, so der Bausenator. „Das hätten die gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter in zwei Lesungen behandeln und entscheiden können.“ Das sei ein normales Verfahren. „Aber genau das haben wir nicht gemacht.“