Landgericht Bielefeld Eklat im Prozess um Totschlag nach Abifeier
Der 19 Jahre alte Angeklagte wirft den Ermittlern Vorverurteilung vor. Er habe in das Schema gepasst. Die Staatsanwaltschaft weist das empört zurück und fordert eine Entschuldigung.
Bielefeld - Am zweiten Prozesstag um den gewaltsamen Tod eines 20-Jährigen im Kurpark in Bad Oeynhausen nach einer Abiturfeier ist es zu einem Eklat gekommen. Der angeklagte 19-Jährige, dem die Staatsanwaltschaft unter anderem Totschlag und Körperverletzung vorwirft, ließ vor dem Landgericht Bielefeld eine Erklärung von seinem Verteidiger vorlesen. Darin bestreitet er, für den Tod eines 20-Jährigen im Juni 2024 verantwortlich zu sein. Es müsse einen oder mehrere andere Täter geben. Aber es sei nicht weiter ermittelt und er frühzeitig vorverurteilt worden. Er als Syrer habe wohl am besten ins Bild gepasst.
Staatsanwalt Christoph Mackel wies den Vorwurf zurück und drohte mit rechtlichen Schritten. Der Vertreter der Anklage sprach von einer Unverschämtheit, die ihm so in seiner langjährigen Karriere bisher nicht untergekommen sei. „Das ist schwer erträglich, was hier verlesen wurde. Das sind haltlose Vorwürfe, juristisch ehrabschneidend“, sagte Mackel sichtlich empört. Er verlangte von den Verteidigern, dass dies richtig gestellt werde. Er verfolge keine Menschen, die „gut ins Schema passen. Ich ermittle unabhängig von der Person.“
Entschuldigung der Verteidiger
Die Verteidiger entschuldigten sich, falls der Staatsanwalt da etwas missverstanden habe. Die Kritik habe sich überwiegend auf die Medien bezogen. Dem Vorsitzenden Richter Carsten Clashörster aber reichte das nicht. Es sei nicht in Ordnung, wenn dermaßen ausgeteilt werde. „Sie müssen sich nicht wundern, wenn ich hier einen dicken Hals bekomme und sauer werde“, sagte Clashörster. Die verlesene Einlassung habe mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet.
Der 19-Jährige hatte in der Erklärung lediglich einen Streit mit dem späteren Opfer und einen Schlag eingestanden. Er sei erheblich alkoholisiert gewesen und habe auch Gras geraucht. Wer die tödlichen Tritte ausgeteilt habe, wisse er nicht. Aber es gibt nach seiner Darstellung einen oder mehrere andere Täter. Indirekt belastete er einen der beiden Männer, die mit ihm auf der Anklagebank sitzen.
Bundesweite Debatte
Da der Angeklagte mit Wohnsitz in Bad Oeynhausen aus Syrien stammt, war nach der Tat eine bundesweite Debatte über Zuwanderung und Abschiebung von ausländischen Straftätern entbrannt. Sowohl der Bundestag als auch der Landtag in Nordrhein-Westfalen hatten sich mit der Tat beschäftigt.
Ebenfalls angeklagt sind zwei weitere 19-Jährige. Sie stehen wegen gefährlicher Körperverletzung und Hehlerei vor Gericht. Sie kommen aus Bad Oeynhausen und Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Der Mann aus Ostwestfalen äußerte sich ebenfalls. Er schilderte einen extrem hohen Alkoholkonsum an dem Tag, an dem er mit ein paar Freunden einfach nur feiern wollte. Den inzwischen 19-jährigen Syrer, der zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war, hatte er erst im Laufe des Abends kennengelernt. Nach einer Rauferei sei er auf den Boden geknallt und habe Tritte abbekommen. Von den schweren Verletzungen des 20-Jährigen will er in der Tatnacht nichts mitbekommen haben.
Es geht es um eine Tat im Juni 2024 im Kurpark von Bad Oeynhausen, bei der im Anschluss an eine Abiturfeier ein 20-Jähriger so schwer durch Schläge und Tritte verletzt wurde, dass er zwei Tage später im Krankenhaus mit schweren Hirnschäden starb.
Der Prozess wird am 12. Februar fortgesetzt.