Laut Gutachten des BKA Halle-Attentäter nutzte „schussfähigen Gegenstand“
Naumburg - Bei seiner Geiselnahme im Gefängnis hat der Attentäter von Halle einen schussfähigen, waffenähnlichen Gegenstand benutzt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Bundeskriminalamtes, wie die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg am Donnerstag mitteilte. Der Schussapparat habe hauptsächlich aus Bauteilen eines Tackers, einem Holzstift, Drähten und einem kleinen Metallrohr bestanden.
Der Halle-Attentäter hatte im Dezember vergangenen Jahres versucht, aus der Haftanstalt in Burg bei Magdeburg zu fliehen. Nacheinander hatte er zwei Bedienstete in seine Gewalt gebracht und mit dem waffenähnlichen Gegenstand bedroht. Anschließend wurde der Gefangene in ein Gefängnis nach Bayern verlegt.
Zunächst war unklar, ob es sich bei dem Objekt tatsächlich um einen gefährlichen Gegenstand handelte. Das Gutachten des BKA kommt nun zu dem Schluss, dass das Gerät waffenähnlich und schussfähig war. Allerdings habe die Auftreffenergie bei einem Schussversuch bei unter 0,4 Joule aus 20 Zentimeter Entfernung gelegen. Zum Vergleich: Bei einem Luftgewehr liegt der Wert bei bis zu 7,5 Joule.
Der rassistische und antisemitische Attentäter war im Dezember 2020 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte am 9. Oktober 2019, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen und verletzte weitere. Auch damals hatte er selbstgebaute Waffen dabei.