1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. „III. Weg“ ohne Anspruch auf Entsperrung von Facebook-Seite

Urteile „III. Weg“ ohne Anspruch auf Entsperrung von Facebook-Seite

Von dpa Aktualisiert: 24.09.2021, 00:02
Handschellen sind an einem Gürtel eines Justizvollzugsbeamten befestigt.
Handschellen sind an einem Gürtel eines Justizvollzugsbeamten befestigt. Frank Molter/dpa/Symbolbild

Zweibrücken (dpa) - - Die rechtsextreme Splitterpartei „III. Weg“ hat keinen Anspruch auf eine vorläufige Entsperrung ihrer Facebook-Seite bis zur Bundestagswahl am 26. September. Das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken teilte am Mittwoch mit, ein Antrag auf einstweilige Verfügung, die Seite der Partei bis zur Bundestagswahl wieder nutzbar zu machen, sei abgelehnt worden.

Zur Begründung hieß es, die Partei habe keinen Anspruch auf eine vorübergehende Entsperrung oder Neueinrichtung per einstweiligem Verfügungsverfahren, da das Nutzerkonto von einer Privatperson eingerichtet worden sei. Der Vorsitzende der Partei habe das Konto zunächst als ein privates Konto in seinem Namen eingerichtet, bevor er daraus einen Parteiauftritt erstellte. Hieraus ergebe sich für die Partei kein Vertragsverhältnis.  

Am Montag hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits einen Eilantrag der rechtsextremen Partei auf Entsperrung deren Facebook-Seite abgelehnt. In dem Beschluss heißt es, die Partei „III. Weg“ sei nicht „Inhaberin oder Berechtigte des zugrundeliegenden Kontos bei der Betreiberin des Netzwerks“.  

Nach einer abgelehnten Klage am Landgericht hatte die Partei vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken Berufung eingelegt. Über die Berufung wurde noch nicht entschieden.