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Landesrechnungshof Klage abgewiesen: Ex-Rechnungshof-Chef behält Geld

Im Ruhestand war der ehemalige Chef des Landesrechnungshofs, Ralf Seibicke, als Berater tätig. Er hätte diese Tätigkeit anzeigen müssen, fand der Landtagspräsident und bemühte die Justiz. Die hat nun entschieden.

Von dpa Aktualisiert: 17.08.2023, 14:21
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Magdeburg - Der Ex-Präsident des sachsen-anhaltischen Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt, Ralf Seibicke, behält sein Ruhegehalt. Der Landtagspräsident scheiterte mit einer Disziplinarklage gegen den Ruheständler. Der Dienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt wies die Disziplinarklage am Donnerstag ab. Der Landtag hatte erreichen wollen, dass Seibicke sein komplettes Ruhegehalt aberkannt bekommt, weil er eine Nebentätigkeit nicht ordnungsgemäß angezeigt hat.

Die Richter erkannten eine Anzeigepflicht für die Tätigkeit in Seibickes Ruhestandszeit. Allerdings sei nicht genau klar, an wen sich Seibicke hätte wenden müssen. Es habe auch einen dienstlichen Zusammenhang zwischen der Nebentätigkeit, einer Beratungstätigkeit für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) und der vorherigen Tätigkeit beim Rechnungshof gegeben, denn die Behörde prüft den MDR. Insofern habe es ein schuldhaftes Verhalten gegeben.

Seibicke war zwischen 2003 und 2015 Rechnungshof-Präsident gewesen, seit mehreren Jahren ist er Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt. Im Ruhestand erstellte er dem Gericht zufolge Gutachten für den MDR unter anderem zu Finanzierunge- und Beitragsfragen. Dazu gab es einen Rahmenvertrag zwischen Seibicke und dem MDR.

Seibicke habe seine Tätigkeit aber auch nicht vertuscht, sondern beim Finanzministerium angegeben, so das Gericht am Donnerstag. Zudem sei er nie dienstrechtlich oder strafrechtlich in Erscheinung getreten, so das Gericht. Nach einer Abwägung wäre eine vollkommene Streichung der Versorgungsbezüge unverhältnismäßig gewesen und hätte bedeutet, Seibickes gesamtes Berufsleben „wegzuwischen“. Andere disziplinarrechtliche Maßnahmen stehen aus Sicht des Gerichts nicht zur Verfügung. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.

Nach der Urteilsverkündung sagte Seibicke über seine Zeit als Pensionär: „Ich habe über mehrere Jahre Beratungstätigkeit gemacht.“ Auf die Frage, für wie viele Auftraggeber insgesamt, antwortete er: „Das könnte ich nicht mal aus dem Kopf sagen.“ Es sei sein persönliches Beratungsgeschäft gewesen. In der Verhandlung war unter anderem von Beratungen für die Landesanstalt für Altlastenfreistellung die Rede.

Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte Seibicke den Verdacht von Interessenskollisionen im Zusammenhang mit Beratungstätigkeiten zurückgewiesen. „Meine persönliche Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit waren mir stets wichtig. Ich habe niemals im Zusammenhang mit meiner Beratungstätigkeit in einem Interessenkonflikt gestanden oder gar in diesem Zusammenhang Einfluss auf Entscheidungen genommen“, schrieb Seibicke in einer persönlichen Erklärung.