Artensterben Land hat nur wenige Flächen mit strengem Schutz gemeldet
Um dem Artensterben entgegenzuwirken, hat sich die EU zum Ziel gesetzt, einen bestimmten Flächenanteil als Schutzgebiet auszuweisen. Entsprechende Flächen muss auch Brandenburg festlegen.
Potsdam - Bei der Ausweisung von Schutzflächen für die biologische Vielfalt hat Brandenburg noch nicht alle Vorgaben erfüllt, die die EU für die Mitgliedsstaaten beschlossen hat. Bei dem Ziel, 30 Prozent der Landesfläche als normales Schutzgebiet auszuweisen, liegt das Land zwar mit 26,35 Prozent nicht weit zurück, wie aus der Antwort des Umweltministeriums in Potsdam auf eine Anfrage aus der SPD-Landtagsfraktion hervorgeht. Dagegen sind die 10 Prozent Fläche, die besonders streng geschützt werden sollen, aber nur zu knapp 0,35 Prozent erreicht.
Das EU-Parlament hatte unter Führung der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 beschlossen, in den nächsten zehn Jahren mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen eines jeden Mitgliedsstaates unter Schutz zu stellen. Für zehn Prozent soll ein besonders strenger Schutz gelten. Im Dezember 2022 hatte die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im kanadischen Montreal beschlossen, diese Ziele als globale Übereinkunft zu übernehmen und damit den Abbau bei der Artenvielfalt entgegenzuwirken.
Für das 30-Prozent-Ziel hat die Landesregierung knapp 644.000 Hektar Fläche Vogelschutzgebiete, rund 127.000 Hektar nach der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH) und etwa 8800 Hektar Naturschutzgebiete ausgewiesen. Die 26,35 Prozent geschützten Areale entsprechen einer Fläche von insgesamt 781.500 Hektar. Die 0,35-Prozent-Gebiete unter strengem Schutz betreffen Naturparks.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Brandenburg warf der Landesregierung mangelndes Interesse an einer Ausweitung der Schutzgebiete vor. „Mit dieser Landesregierung ist es total unwahrscheinlich, dass die vereinbarten Prozentzahlen erreicht werden“, sagte Geschäftsführer Axel Kruschat der dpa. Die SPD „blockiert komplett“ aufgrund ihrer Beziehungen zum Landesbauernverband, der eine Ausweitung der Schutzgebiete ablehne. Selbst in ausgewiesenen Schutzgebieten bestünden qualitative Mängel, die laut EU den Vorgaben widersprächen.
Die genannten Schutzgebiete sind nach Auskunft des Umweltministeriums allerdings nicht verbindlich für die Mitgliedstaaten. Bund und Länder hätten sich auf ein Verfahren geeinigt, das die Meldung von Gebieten in mehreren Tranchen vorsehe. Die Gebietsauswahl liege ausschließlich bei den Ländern.
Den Angaben zufolge hat das Bundesumweltministerium im vergangenen Jahr die Brandenburger Schutzgebiete an die Europäische Kommission gemeldet. Mit dem Bund werde sich Brandenburg abstimmen, um die noch ausstehenden EU-Vorgaben zu erfüllen, erklärte das Ministerium in Potsdam.