Finanzen Land will für Schäden durch Biber in Thüringen aufkommen
Die Biber sind nach Thüringen zurückgekehrt. Auf etwa 650 Exemplare wird der Bestand geschätzt. Doch die Nager sorgen hier und da auch für Schäden durch gefällte Bäume oder Dämme, die Wasser stauen. Das Land will Betroffenen helfen.
Erfurt - Thüringen greift für Schäden, die durch Biber in ihren Revieren entstehen, in die Landeskasse. Noch in diesem Jahr solle es eine Förderung für Präventionsmaßnahmen sowie zum Ausgleich von Schäden geben, teilte das Umweltministerium auf Anfrage in Erfurt mit. Der Bestand an Bibern wird von Fachleuten in Thüringen inzwischen auf etwa 650 Exemplare in 185 Revieren geschätzt. Sie wanderten von Osten, Westen und Süden nach Thüringen ein und vermehrten sich.
„Die Rückkehr des streng geschützten Bibers ist ein großer Erfolg für den Artenschutz“, erklärte Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel. Die Tiere würden ihren Lebensraum aktiv gestalten und mit ihren Bauten das Wasser in der Fläche halten. „Das ist in Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse wie Starkregen und Niedrigwasser gut für die Natur und den Wasserhaushalt.“
Aber es könnten auch Konflikte entstehen, wo die Tiere von Menschen genutzte Kulturlandschaft veränderten. „Für ein gutes Miteinander von Artenschutz und Landnutzung entlang der Gewässer unterstützen wir Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Beseitigung von Schäden, die durch Biber verursacht werden“, so der Staatssekretär.
Einzelne Forderungen nach Abschuss von Bibern bezeichnete Vogel als vollkommen überzogen und aufgrund des hohen Schutzstatus der Tiere gar nicht umsetzbar. „Wir müssen das Miteinander von Mensch und Natur organisieren und verbessern. Mit dem Finger am Abzug wird das sicher nicht gelingen“, sagte Vogel.
Eine langfristig wirksame Prävention gegen Schäden wie breitere Gewässerrandstreifen oder bauliche Maßnahmen zum Schutz von Deichen und Infrastruktur seien anzustreben. Ein Umsetzen von Bibern käme dann in Frage, wenn es durch sie und ihre Bauten zu einer Gefährdung oder ernsten Schäden für Anlieger oder Kommunen komme. Noch gebe es in Thüringen genügend freie Reviere.
Die Förderrichtlinie zum Ausgleich oder der Verhinderung von Biberschäden soll laut Ministerium im Laufe diese Jahres in Kraft treten. Bis dahin gebe es die Möglichkeit einer Entschädigung oder der Förderung von Präventionsmaßnahmen als Einzelfallentscheidung des Ministeriums. Dafür ständen in diesem Jahr 130.000 Euro zur Verfügung.
Zudem würden die 20 Thüringer Gewässerunterhaltungsverbände bei Mehraufwand durch von Bibern verursachte Schäden unterstützt. Dazu gehöre das Wegräumen von Bäumen, die von Bibern gefällt wurden und den Wasserabfluss behindern, oder die Beseitigung von Schäden am Gewässerlauf. Dafür seien etwa 110.000 Euro im Landesetat 2023 vorgesehen. Das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs koordiniert die Biberbeobachtung und helfe bei fachlichen Fragen.
Der Landesjagdverband hatte in diesem Jahr auf Schäden an Dämmen, Brücken und anderer Infrastruktur hingewiesen und die Ausweisung „biberfreier Zonen“ in der Nähe bestimmter Bauwerke verlangt.