1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Beute bleibt verschwunden: Lange Haftstrafe für Diebstahl von 8,2 Millionen Euro

EIL

Beute bleibt verschwunden Lange Haftstrafe für Diebstahl von 8,2 Millionen Euro

In Hollywood-Filmen müssen für Millionen-Diebstähle Tunnel gegraben oder Sicherheitstechniken genial überlistet werden. Für den Coup einer 32-Jährigen war das nicht nötig. Jetzt fiel das Urteil.

Von Janet Binder, dpa Aktualisiert: 16.12.2024, 16:33
Die Angeklagte im Gerichtssaal in Bremen. Sie wurde zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt .(Archivbild)
Die Angeklagte im Gerichtssaal in Bremen. Sie wurde zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt .(Archivbild) Sina Schuldt/dpa

Bremen - Zwei Jahre lang arbeitet die heute 32-jährige Frau in einer Bremer Geldtransportfirma. Zufrieden ist ihr Arbeitgeber nicht mit ihr, aber er gibt ihr noch eine Chance. Doch anstatt sich besonders anzustrengen, fasst sie einen Plan: Im Mai 2021 lässt sie knapp 8,2 Millionen Euro mitgehen. Wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall wurde sie nun zu sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. „Sie wollte sich ein Luxusleben ermöglichen, ohne dafür zu arbeiten“, sagte die Vorsitzende Richterin. 

Beute als Altpapier getarnt 

Am Tattag sollte die Angeklagte 17 Millionen Euro bearbeiten. Zu ihren Aufgaben gehörte es, Geldkassetten für Bankautomaten zu befüllen. Unbemerkt zweigte sie über Stunden bündelweise Geld ab und legte es in einen Container unter ihrem Arbeitsplatz. Am Abend schob sie diesen seelenruhig mit Altpapier bedeckt durch eine Sicherheitsschleuse. Sie behauptete, den Papiermüll entsorgen zu wollen. Draußen wartete bereits das Fluchtauto. 

Überwachungskameras filmten die Tat

Sie sei planvoll vorgegangen, „ohne einen einzigen Fehler zu machen“, sagte die Vorsitzende Richterin. Überwachungskameras filmten die Tat, die Aufnahmen wurden aber wegen des anschließenden Pfingstwochenendes erst Tage später angesehen. Da war sie schon in der Türkei untergetaucht. 

Zugunsten der Angeklagten bewertete das Gericht ihr Geständnis, auch sei die gelernte Speiseeisherstellerin nicht vorbestraft. Allerdings habe sie sich ganz bewusst in einem „zutiefst kriminellen Milieu“ bewegt. Die Tatpläne habe sie zusammen mit ihrer damaligen besten Freundin und deren Verlobten geschmiedet. Dieser soll in der Türkei ein Callcenter betreiben, mit dessen Hilfe alte Menschen in Deutschland um ihr Geld betrogen werden. Die Freundin wurde bereits wegen Beihilfe verurteilt. Der Mann befindet sich laut Gerichtssprecher an einem unbekannten Ort - so wie auch die Beute. 

Firma verschärfte nach Tat Sicherungsmaßnahmen

Die Verteidigung hatte eine Haftstrafe von maximal vier Jahren für die 32-Jährige gefordert. Der Anwalt verwies darauf, dass sie sich zum Tatzeitpunkt in einer schwierigen Lebenslage befunden habe. Ihr Lebensgefährte sei wegen Drogenhandels zu einer Haftstrafe verurteilt worden, sie habe aus der Wohnung ausziehen müssen. Auch habe ihr Arbeitgeber es ihr leicht gemacht, den Diebstahl zu begehen. Die Sicherheitsvorkehrungen seien lückenhaft gewesen. Für die Tat sei „kein besonders ausgeklügelter Plan“ nötig gewesen, sagte der Anwalt. Erst danach war ein Vier-Augen-System eingeführt und ein Sicherheitszaun ums Gebäude gezogen worden. 

Angeklagte sah nichts von der Beute

Die Vorsitzende Richterin betonte dagegen, die Tat sei für die Angeklagte nur deshalb so leicht gewesen, weil sie alle firmeninternen Abläufe gekannt habe. „Sie wusste genau, was sie tat“, sagte sie. Dass die Angeklagte letztlich von ihren Mittätern um die Beute betrogen worden sei, wirke sich nicht strafmildernd aus. Knapp drei Jahre nach der Tat hatte sich die 32-Jährige der Polizei gestellt. Vergeblich hatte sie versucht, von ihren Mittätern ihren Anteil der Beute zu erhalten. 

Aufgrund einer Aussage der Angeklagten am letzten Verhandlungstag wurde in der vergangenen Woche ein Mann in Berlin festgenommen. Er soll sie nach der Tat nach Wien gefahren haben, von wo aus sie in die Türkei flog. Die Angeklagte hatte ihn auf Fotos erkannt. „Es bleibt abzuwarten, ob weitere Mittäter aus dieser Tat bestraft werden“, sagte die Richterin. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.