Grünen-Innenpolitikerin Mihalic hält Ruf nach AfD-Verbot für voreilig
Berlin - Im Gegensatz zu einigen führenden Landespolitikern ihrer Partei hält die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, nichts davon, jetzt ein AfD-Verbotsverfahren ins Gespräch zu bringen. Sollte die Partei eines Tages als gesichert rechtsextremistische Bestrebung mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden, könne man darüber nachdenken, sagte die Innenpolitikerin am Dienstagabend bei einer Diskussionsveranstaltung mit dem Titel „Grundgesetz 75: Wehrhaft für die Zukunft der Demokratie“ in Berlin. Doch auch dann gelte: „Das Für und Wider muss sorgfältig abgewogen werden.“ Es ergebe aus ihrer Sicht zudem keinen Sinn, ein Verbot öffentlich zu fordern, solange die Erfolgsaussichten unklar seien und sich in dieser Frage über die Parteigrenzen hinweg noch keine Einigkeit abzeichne.
Die Gastgeberin der Veranstaltung, die parteilose Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg, sagte mit Blick auf die AfD, sie sehe eine „reale Gefährdung“ und sprach von „verstörenden Umfragetrends“. Die besten Mittel dagegen seien mehr inhaltliche Auseinandersetzungen, Lösungskompetenz und „weniger Sonntagsreden“. Zum jetzigen Zeitpunkt über ein Verbotsverfahren zu sprechen, sei falsch.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hatte am Montag geurteilt, dass die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtens ist. Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang sagte bei der Diskussionsveranstaltung in Berlin, er glaube nicht, dass sich durch das Urteil „Maßgebliches ändert“. Auf die Frage, ob seine Behörde bereits an einem Gutachten zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung arbeite, antwortete er, zunächst werde der Verfassungsschutz die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und auswerten. Erst mit dieser Erkenntnis könne man überhaupt über weitere Schritte nachdenken.
Unter anderem die rheinland-pfälzischen Grünen hatten sich nach dem Urteil aus Münster für ein Verbotsverfahren ausgesprochen. Die AfD sei eine Gefahr für die Demokratie und Millionen von Mitbürgern, weshalb ein Verbotsverfahren jetzt unverzüglich in Angriff genommen werden müsse, erklärten die Berliner Grünen-Landesvorsitzenden Nina Stahr und Philmon Ghirmai.
Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung sind als einzige Verfassungsorgane berechtigt, einen Antrag auf ein Parteiverbot zu stellen. Die Entscheidung über einen solchen Antrag trifft das Bundesverfassungsgericht.