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Landtag Ministerium und Rechnungshof streiten über Waffe

Aufregung um eine nicht vernichtete Maschinenpistole bei der Polizei - war es nun eine Waffenattrappe oder nicht? Zwischen Innenministerium und Rechnungshof ist ein Konflikt entbrannt.

Von dpa Aktualisiert: 02.02.2024, 16:43

Magdeburg - Im Fall einer nicht ordnungsgemäß vernichteten Maschinenpistole bei der Polizei hat das sachsen-anhaltische Innenministerium die Darstellung bekräftigt, dass es sich bei dem Objekt um eine Attrappe handelte. Es sei eine „nicht beschussfähige Anscheinswaffe“ gewesen, teilte das Ministerium am Freitag mit.

Anscheinswaffen sind Gegenstände, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. Laut Waffengesetz dürfen sie nicht in der Öffentlichkeit getragen werden. Der Fall hatte am Donnerstag für Aufsehen gesorgt. Nach der Kritik des Landesrechnungshofs an der Aufbewahrung von Beweismitteln bei der Polizei hatte sich Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) am Donnerstag zu dem Vorfall geäußert. Die CDU-Politikerin sagte im Innenausschuss, der Rechnungshof habe bei seiner Darstellung die wesentliche Information weggelassen, dass es sich um eine Waffenattrappe gehandelt habe.

Der Landesrechnungshof zeigte sich daraufhin am Donnerstag überrascht. „Das ist neu für uns und widerspricht auch der bisherigen Darstellung des Innenministeriums“, so Rechnungshofpräsident Kay Barthel. Zuvor hatten die Prüfer erhebliche Mängel bei der Aufbewahrung von Beweismitteln festgestellt. Die Maschinenpistole im Polizeirevier Harz hätte laut Aktenlage schon längst vernichtet sein müssen, hieß es. Die Vernichtung wurde später nachgeholt.

Am Freitag legten die Prüfer nach. „Das Innenministerium hat zu keiner Zeit die Echtheit der Waffe in Frage gestellt“, teilte der Rechnungshof mit. Man widerspreche Zieschangs Darstellung entschieden. Im Schriftverkehr mit dem Innenministerium sei stets von einem „Sturmgewehr AK 47“ und nie von einer Waffenattrappe die Rede gewesen.

Laut dem Innenministerium wurde zur Anscheinswaffe durch das Landeskriminalamt bereits im Jahr 2017 ein Gutachten erstellt. Dieses weise die Langwaffe als Dekorationswaffe aus, „die aus einem Schnellfeuergewehr System Kalaschnikow hergestellt wurde“. In einem Schreiben an den Landesrechnungshof im Juni 2022 sei angeführt worden, dass es sich bei dem Gegenstand um eine Dekorationswaffe und demnach um eine nicht beschussfähige Anscheinswaffe gehandelt habe.

Die Opposition forderte am Freitag Aufklärung. Man sollte den Landesrechnungshof und erneut die Innenministerin zur Thematik im Innenausschuss anhören, sagte die Abgeordnete Henriette Quade (Linke). Der Bericht der Prüfer und auch frühere Dokumente würden insgesamt belegen, dass es bei der Asservatenverwaltung seit Jahren große Probleme gebe. „Eine Prüfgruppe reicht da nicht, das muss auch Konsequenzen haben“, sagte Quade.

Der Landesrechnungshof hatte Sicherheitsmängel sowie mangelhafte Dokumentationen beanstandet. Zum Teil lagerten den Angaben zufolge Asservate in Duschen mit provisorischen Regalböden, in feuchten Kellerräumen und ungesicherten Garagen. Drogen seien unzureichend verpackt und beschriftet gewesen. Die Prüfer mahnten eine zentrale Steuerung und bessere Kontrollmechanismen an.

Auch die Grünen übten Kritik. Seit einem Jahrzehnt würden Erkenntnisse vorliegen, dass es in der Landespolizei bei der Asservatenverwaltung Probleme gebe, sagte der innenpolitische Sprecher Sebastian Striegel. Da gehe es um bauliche Herausforderungen, aber auch um fehlendes Personal und die Dokumentation.

Zieschang hatte eine Überprüfung der Prozessabläufe in der Asservatenverwaltung angekündigt. Eine Projektgruppe soll einheitliche Regeln für Umgang und Verwahrung von Asservaten erarbeiten. Dabei seien Aspekte der Modernisierung und Digitalisierung zu berücksichtigen, teilte das Innenministerium am Freitag mit. Auch eine Zusammenarbeit mit dem Justizbereich soll geprüft werden. Ziel sei am Ende ein einheitliches Regelwerk für die Landespolizei.