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Nach Magdeburg-Anschlag Opferhilfefonds mit weniger Wenn und Aber

Opfern schwerer Gewalttaten landesweiter Bedeutung lässt Sachsen-Anhalt besondere Hilfen zukommen. Eine Einschränkung wird jetzt gestrichen.

Von dpa 01.04.2025, 14:33
Justizministerin Franziska Weidinger spricht sich für eine umfassende Opferentschädigung aus. (Archivbild)
Justizministerin Franziska Weidinger spricht sich für eine umfassende Opferentschädigung aus. (Archivbild) Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Magdeburg - Die Betroffenen des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt sollen ohne großes Wenn und Aber Geld aus dem Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt bekommen. Das Kabinett beschloss, dass auch Geld fließen kann, wenn schon andere Hilfen etwa aus Bundesmitteln gezahlt wurden. Die veränderte Regelung solle noch im April verkündet werden und rückwirkend ab dem 1. Oktober 2019 gelten - so wird auch den Opfern des Halle-Anschlags geholfen.

Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) sagte: „Die Hilfeleistungen aus dem Opferhilfefonds des Landes sind ein Zeichen der Solidarität und des Mitgefühls gegenüber den Mitmenschen, die unerträgliches Leid erfahren haben“. Sachsen-Anhalt übernehme Verantwortung und kümmere sich um die Betroffenen. 

Bislang sind 227 Anträge eingegangen

Bis Ende März seien 227 Anträge für Hilfeleistungen aus dem Opferhilfefonds eingegangen und zum großen Teil schon vorgeprüft, so die Ministerin. 211 Anträge betreffen den Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt, weitere den Anschlag in Halle 2019 sowie die Messerattacke in Wolmirstedt zu Beginn der Fußball-WM im vergangenen Jahr.

Für 2025 stehen 500.000 Euro in dem Fonds zur Verfügung. Gezahlt wird eine pauschale Hilfeleistung, dabei gibt es nun nach der Neuregelung 4 statt bislang 3 Stufen. So sollen Fälle wie Traumatisierungen besser berücksichtigt werden.

Aufruf an Betroffene: Anträge stellen

Die Justizministerin wie auch Landesopferbeauftragte Gabriele Theren sprachen alle Opfer und Betroffenen an und ermutigten sie, einen Antrag nach der „Richtlinie über die Gewährung einer einmaligen Hilfeleistung zur Unterstützung von Opfern schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung“ zu stellen. Es gebe keine Verjährungsfristen. 

Antragsformulare seien online zu finden. Möglich ist eine Einmalzahlung von bis zu 5.000 Euro. Theren sagte, die Betroffenen sollten die Möglichkeit nutzen und sich gegebenenfalls auch Beratung und Hilfe holen.