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Totschlag Partnerin in Kopf geschossen: 67-Jähriger muss in Haft

War es Suizid oder Totschlag? Diese Frage musste das Landgericht Bremen beantworten. Angeklagt war ein 67-Jähriger. Er hatte behauptet, seine Partnerin habe sich selbst mit einem Kopfschuss getötet.

Von dpa Aktualisiert: 20.01.2025, 15:42
Der Angeklagte beteuerte am letzten Verhandlungstag unter Tränen seine Unschuld. (Archivbild)
Der Angeklagte beteuerte am letzten Verhandlungstag unter Tränen seine Unschuld. (Archivbild) Sina Schuldt/dpa

Bremen - Er wollte es wie einen Suizid aussehen lassen, für das Landgericht Bremen sprechen aber die meisten Indizien dagegen: Wegen der Tötung seiner Lebensgefährtin muss ein 67-Jähriger für neuneinhalb Jahre in Haft. Der Deutsche soll die Frau im gemeinsam bewohnten Haus in Bremerhaven im Januar 2024 mit einem Kopfschuss getötet haben. Das Motiv blieb ungeklärt. Die Tat bewertete das Gericht als Totschlag, da keine Mordmerkmale festgestellt wurden. „Dafür wissen wir einfach zu wenig, was im Vorfeld passiert ist“, sagte der Vorsitzende Richter. 

Mit dem Strafmaß war das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte hatte in seinem letzten Wort unter Tränen seine Unschuld beteuert. 

Schmauchspuren an den Händen des Angeklagten

Der Mann hatte nach dem Schuss den Notruf getätigt. Den Rettungskräften sagte er, die Frau habe sich selbst erschossen. An den Händen des Opfers habe es aber nahezu keine Schmauchspuren gegeben, sagte der Richter: „Das ist mit einem Suizid nicht vereinbar.“ Auch Blutspuren fanden sich nicht an den Händen des Opfers. Stattdessen gab es Schmauchspuren beim Angeklagten. 

Die Beziehung des Paares sei durch „erhebliche Schwierigkeiten und Konflikte“ geprägt gewesen, sagte der Richter. Die Frau sei psychisch krank und zeitweise stark suizidgefährdet gewesen, 2022 habe es deswegen mehrere Polizeieinsätze gegeben. Zuletzt habe es aber keine konkreten Hinweise mehr auf Suizidgedanken gegeben. Ein Zeuge hatte den Angeklagten als waffenaffin beschrieben, im Haus wurden mehrere Schusswaffen gefunden. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.