Kriminalität Schul-Tablets verkauft - Gericht verwarnt Ex-Referenten
Als Referent soll er sich um die Digitalisierung von Berliner Schulen kümmern. Doch er nutzt seine Stellung aus und wirtschaftet in die eigene Tasche. Nun fiel ein Urteil wegen Betrugs.

Berlin - Ein ehemaliger Mitarbeiter der Berliner Bildungsverwaltung, der Dutzende Tablets bestellt und weiterverkauft hatte, ist des Betrugs schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Tiergarten verwarnte den 28-Jährigen. Die Verhängung einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 110 Euro (16.500 Euro) bleibe vorbehalten, hieß es weiter im Urteil. Die Bewährungszeit betrage zwei Jahre. Zudem soll der Angeklagte eine Geldauflage von 12.000 Euro zahlen.
Der damalige Referent für Digitalisierung habe sich sozialschädlich verhalten und seine Möglichkeiten ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter. Allerdings habe der Angeklagte gestanden und die Ermittlungen von Anfang „sogar beschleunigt“. Den Schaden von fast 60.000 Euro habe der 28-Jährige komplett ausgeglichen.
Geräte über ein Förderprogramm bestellt
Der 28-Jährige hatte laut Anklage in zwei Fällen zwischen Mai und September 2021 insgesamt 34 Tablets, vier Monitore und vier externe Festplatten über ein Bundesförderprogramm bestellt und unter einer Legende an Schulen in den Stadtteilen Wilmersdorf und Marzahn ausliefern lassen. Dort habe er sie sich aushändigen lassen und später weiterverkauft.
Vor dem Amtsgericht hatte der Mann von „Fehlentscheidungen“ gesprochen. Er habe sich in einer schwierigen persönlichen Lage befunden. „Ich konnte nichts mit dem Geld anfangen“, sagte er. Die „Sinnhaftigkeit“ seiner Taten sei ihm weiter schleierhaft. Der Verteidiger sagte, es sei dem damaligen Referenten leicht gemacht worden. Die Behörde habe nicht genau hingesehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 110 Euro gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Verwarnung und eine Geldauflage von maximal 10.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.