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Kriminalität Seit Cannabis-Gesetz in knapp 180 Fällen Straferlass

Die Justiz hat von Anfang an nicht mit Kritik an dem neuen Cannabis-Gesetz gespart. Inzwischen sind Hunderte alte Verfahren überprüft.

Von dpa 22.03.2025, 04:45
In Berlin sind in mehr als 170 Fällen bereits verhängte Strafen wegen Verstößen mit Marihuana oder Haschisch erlassen worden. (Symbolbild)
In Berlin sind in mehr als 170 Fällen bereits verhängte Strafen wegen Verstößen mit Marihuana oder Haschisch erlassen worden. (Symbolbild) Monika Skolimowska/dpa

Berlin - Knapp ein Jahr nach der weitgehenden Legalisierung von Cannabis sind in Berlin bislang in 178 Fällen bereits verhängte Strafen wegen Verstößen mit Marihuana oder Haschisch erlassen worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur mit. 71 Mal seien die Strafen neu bestimmt worden. In einem Fall habe die Überprüfung zur Entlassung aus der Strafhaft geführt. Insgesamt wurden demnach 249 Verfahren bis zum Stichtag 13. März überprüft. 

Grund ist die im Gesetz enthaltene Amnestieregelung für Altfälle. Sie gilt besonders für Ermittlungsverfahren, die noch laufen, und Urteile, bei denen Geldstrafen noch nicht bezahlt oder Gefängnisstrafen nicht abgesessen wurden. Diese Verfahren müssen durchgesehen werden, um zu klären, ob die Urteile ganz oder teilweise unter die beabsichtigte Amnestie fallen. 

Mehr als 5.400 Fälle überprüft 

In Berlin betraf dies rund 5.400 Strafverfahren (Stichtag 8.11.2024), bei denen es um Drogendelikte mit Cannabis gehe, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Im vergangenen Jahr war von mehr als 5.700 Verfahren gesprochen worden. 

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft unterliegt die Anzahl der Fälle Schwankungen, da sich Korrekturen in den erfassten Datenbeständen auswirkten. „Eine gesonderte statistische Erfassung der von der Amnestieregelung betroffenen Verfahren ist nicht erfolgt“, erklärte der Behördensprecher. Zum Stichtag 8. November 2024 seien die Vorprüfungen weitestgehend abgeschlossen gewesen.

Kritik von Justizsenatorin

Die Amnestieregelung hatte bundesweit bei der Justiz für Kritik gesorgt. Überall wurde über zusätzliche Arbeit geklagt. Die Hoffnungen der Befürworter seien nicht erfüllt worden, heißt es auch rund ein Jahr später von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Weder sei es zu einer Entlastung der Justiz gekommen, noch sei die „prognostizierte Eindämmung des Schwarzmarktes“ eingetreten. „Das Gesetz hat sich als untauglich erwiesen“, erklärte eine Sprecherin der Senatsjustizverwaltung. 

Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) war von Anfang an gegen das Gesetz und setzt sich für eine Aufhebung ein. Es sei „eingehend zu evaluieren“, hieß es aktuell. „Bis dahin wird die Umsetzung des Gesetzes im Austausch mit den anderen Ländern kontinuierlich beobachtet“, so die Senatsjustizverwaltung.