Bundesratsinitiative Wegner: Belange queerer Menschen gehören ins Grundgesetz
Die queere Community fordert, ihre Rechte im Grundgesetz zu verankern. Berlins Regierungschef Kai Wegner fährt bei dem Thema nun zweigleisig.

Berlin - Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hofft darauf, dass sich Union und SPD bei ihren anstehenden Koalitionsverhandlungen im Bund auf eine Ergänzung des Grundgesetzes um Belange queerer Menschen verständigen. Der schwarz-rote Berliner Senat habe das Ziel, Artikel 3 im Grundgesetz um das Merkmal sexuelle Identität zu erweitern, sagte der CDU-Politiker im Abgeordnetenhaus. „Dafür setzen wir uns jetzt auch ein im Rahmen der Koalitionsverhandlungen.“
Sollte es dort nicht gelingen, das hinzubekommen, werde Berlin an seiner geplanten Bundesratsinitiative festhalten, so Wegner. „Wir sind in der finalen Ressortabstimmung“, schilderte er den aktuellen Sachstand. „Ich gehe davon aus, dass wir das hoffentlich auf den Weg bringen.“
Debatte dauert schon länger
CDU und SPD in Berlin hatten sich in ihrem im April 2023 geschlossenen Koalitionsvertrag darauf verständigt, sich auf Bundesebene für eine Grundgesetzänderung einzusetzen. Wegner hatte eine Bundesratsinitiative bei der Parade zum Christopher Street Day (CSD) im Juli 2023 in Aussicht gestellt. Seither wächst etwa beim CSD-Trägerverein oder bei Grünen und Linken die Ungeduld.
Vorhaltungen, der Senat treibe das Thema nicht voran, wies Wegner zurück. Ihm gehe es nicht um eine symbolische Initiative im Bundesrat, sondern darum, dafür auch Mehrheiten und einen breiten Konsens zu organisieren. Solche Prozesse erforderten viele Gespräche und brauchten Zeit - auch wenn er sich wünsche, dass manches schneller gehe, so Wegner. Für eine Grundgesetzänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig.
Artikel 3 soll ergänzt werden
Momentan heißt es im Artikel 3 des Grundgesetzes unter anderem: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Hier soll, so der Plan des Senats, die Formulierung „... wegen seiner sexuellen Identität ...“ ergänzt werden.
Als queer bezeichnen sich nicht-heterosexuelle Menschen beziehungsweise Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren.