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Clankriminalität Weitere 58 Clan-Immobilien eingezogen

Es war ein Paukenschlag: Ermittler beschlagnahmten 2018 Immobilien, die kriminellen Mitgliedern eines Clans zugerechnet wurden. Seitdem laufen Prozesse. Nun gibt es eine weitreichende Entscheidung.

Von dpa Aktualisiert: 19.03.2025, 16:44
Das Landgericht hat die Einziehung von 58 Immobilien in Berlin und Brandenburg angeordnet. (Symbolbild)
Das Landgericht hat die Einziehung von 58 Immobilien in Berlin und Brandenburg angeordnet. (Symbolbild) Soeren Stache/dpa

Berlin - Im Kampf gegen Clankriminalität ist das Land Berlin einen großen Schritt vorangekommen. Das Landgericht Berlin hat die Einziehung von 58 Immobilien in Berlin und Brandenburg angeordnet, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Grundstücke werden einem arabischstämmigen Clan zugerechnet und befinden sich demnach in den Berliner Bezirken Neukölln und Mitte sowie im Landkreis Teltow-Fläming. 

Die Immobilien gehören zu insgesamt 77 Objekten, die in einer spektakulären Aktion im Juli 2018 im damaligen Wert von rund neun Millionen Euro vorläufig sichergestellt wurden. Ermittler gehen davon aus, dass diese Häuser und Grundstücke nicht mit legalem Geld erworben worden sind. 

Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche 

Seit inzwischen rund zehn Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft zum Kauf der Immobilien. Das Verfahren wegen Geldwäscheverdachts richtete sich gegen „Beschuldigte aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie“.

Strafrechtlich wurden die Akten im April 2021 geschlossen, weil die Beweise für eine Anklage nicht reichten. Doch die Staatsanwaltschaft beantragte parallel in einem selbstständigen Verfahren die Einziehung der Immobilien. 

Das Landgericht erklärte dieses Vorgehen nun für rechtens. Eine Überprüfung der Vermögen der Beschuldigten habe ergeben, dass entsprechende Geldwerte nicht vorlagen, hieß es. 

Strohfrauen beim Kauf der Immobilien 

In ihrem 113 Seiten umfassenden Beschluss gelangen die Richter demnach zur Überzeugung, dass die Immobilien zwei Männern zuzurechnen seien, die diese mit Geld aus Straftaten finanziert hätten. Um dies zu verschleiern, seien Strohfrauen beziehungsweise Strohgesellschaften eingesetzt worden. Der Einziehung unterliegen demnach unter anderem auch Miet- und Pachtforderungen aus den Immobilien.

Das Landgericht hat seine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung getroffen, wie die Gerichtssprecherin mitteilte. Dies habe auch keiner der Verfahrensbeteiligten beantragt. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Es ist eine Beschwerde möglich. 

Nach Justizangaben liegen nun in allen Verfahren zu den 77 Immobilien Entscheidungen vor. Rechtskräftig sind laut Senatsjustizverwaltung bislang erst drei Fälle. Wie lang der Weg dorthin sein kann, zeigt die Räumung einer Clan-Villa in Neukölln im März 2024. Erst nach fast sechs Jahren voller Prozesse konnte das vom Staat beschlagnahmte Gebäude mit Gerichtsvollzieherin und einem Großaufgebot der Polizei geräumt werden. 

Senatorin: schmerzhafter Einschnitt in System der Verschleierung

Gleichwohl wertete die Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) die aktuelle Gerichtsentscheidung als wichtigen „Schritt zur wirksamen Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“. Damit gelinge „ein finanziell schmerzhafter Einschnitt in das System der Verschleierung von Werten wie Immobilien, Fahrzeugen und Wertgegenständen“, so Badenberg. 

Auch die Berliner Gewerkschaft der Polizei sprach von einem „guten und wichtigem Signal“. „Seit Jahrzehnten investieren Clans inkriminiertes Vermögen aus Drogengeschäften, Raubtaten, Schutzgelderpressung und anderen OK-Bereichen in Immobilien, waschen so Millionen Euro rein und lachen dem Rechtsstaat dabei noch ins Gesicht“, erklärte GdP-Sprecher Benjamin Jendro. 

Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.