Wahlvorbereitung Weniger Parteien bei Bundestagswahl in Thüringen
Die Thüringer könnten bei der Bundestagswahl weniger Auswahl haben - es bewerben sich weniger Parteien. Beschwerden gegen die FDP-Listenaufstellung wie in anderen Bundesländern gibt es nicht.
Erfurt - In Thüringen bewerben sich trotz Neugründungen wie dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) weniger Parteien für die Bundestagswahl als vor vier Jahren. Insgesamt 15 Parteien reichten ihre Landeslisten mit den Kandidaten ein, wie der Landeswahlleiter in Erfurt mitteilte. Bei der Bundestagswahl 2021 waren es noch 20, von denen letztlich 19 zugelassen wurden. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern liege in Thüringen keine Beschwerde gegen das Aufstellungsverfahren der FDP-Landesliste vor.
Der Wahlausschuss will in einer öffentlichen Sitzung an diesem Freitag prüfen und entscheiden, welche der 15 Parteien die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und mit ihren Landeslisten antreten können. Parteien, die im Gegensatz zu beispielsweise CDU, SPD, Grünen, Linke, AfD und FDP bisher in keinem Parlament vertreten sind, müssen Unterstützungsunterschriften vorlegen.
Bei einigen Parteien Unterschriften nötig
Sie müssen nach Angaben aus dem Büro des Landeswahlleiters jeweils 1.708 gültige Unterstützungsunterschriften in Thüringen vorlegen für ihre Landesliste, 200 seien es für ihre Wahlkreiskandidaten.
Keine Bedenken seien gegen die Kandidatenlisten der FDP angemeldet worden. Der Landeswahlleiter habe dazu bisher keine Beschwerde erhalten, sagte die Sprecherin des Landeswahlleiters. Es gebe keine Probleme, in Thüringen seien die Stimmzettel für die Landesliste gedruckt worden, es gebe keine handschriftlichen Ergänzungen, hieß es aus der Landesgeschäftsstelle der Liberalen.
Bundesweit wehrt sich die FDP wehrt gegen den Vorwurf, dass die Aufstellung mehrerer ihrer Landeslisten nicht regelkonform erfolgt sein soll. Die Landeslisten der Partei erfüllten alle rechtlichen Anforderungen, hatte FDP-Bundesgeschäftsführerin Maria Wandel erklärt. Das Portal „Table Media“ hatte berichtet, dass eine Person Beschwerde gegen die Aufstellungsverfahren in 14 Landesverbänden eingelegt habe.