Ärztekammer Im Interesse der Patienten
Sachsen-Anhalt kann froh sein, dass die Ärzte da sind. Diese sollten aber nachweisen, dass sie ihre Approbation zu Recht erhalten.
Die Forderung der Ärztekammer nach einer Pflichtprüfung für Mediziner aus Drittstaaten ist berechtigt. Dabei muss man Bewerbern um eine Zulassung nicht einmal unterstellen, falsche Zeugnisse vorzulegen. Die Frage ist: Sind ausländische Diplome in jedem Fall ausreichender Nachweis für ärztliche Fähigkeiten? Die Antwort lautet: nein. Zeugnisse mögen Auskunft darüber geben, dass ein Arzt einen Ausbildungsabschnitt belegt hat. Sie sagen aber oft wenig dazu, ob dieser auch deutschem Niveau gerecht wurde.