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Landtag AfD will politische Gegner ausspähen

Das Verfassungsgericht befasst sich mit einer Klage wegen Nichteinsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Linksextremismus.

Von Michael Bock 17.11.2020, 08:45

Magdeburg/Dessau l Das Landesverfassungsgericht (Dessau-Roßlau) befasst sich am Dienstag in mündlicher Verhandlung mit einer Organklage der AfD-Landtagsfraktion gegen den Landtag. Mit einem Urteil werde in den nächsten Wochen gerechnet, sagte eine Gerichtssprecherin.

Worum geht es? Die AfD hält den Landtagsbeschluss vom Juni 2019, die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsauschusses zum Linksextremismus abzulehnen, für „rechtswidrig“. Sie beruft sich auf die Landesverfassung, wonach der Landtag die Pflicht hat, auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder Untersuchungsausschüsse einzusetzen. 22 der 87 Landtagsmitglieder (21 von der AfD, dazu der fraktionslose André Poggenburg) hatten den Antrag gestellt und somit das Quorum erreicht. Dennoch lehnte der Landtag die Einsetzung eines U-Ausschusses ab (21 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen, 30 Enthaltungen).

Der Ausschuss sollte zum Beispiel Strukturen des Linksextremismus, Aktivitäten im Internet sowie mögliche Verbindungen von Vereinen und Gewerkschaften zu linksextremistischen Strukturen untersuchen.

Im Landtag war der AfD vorgeworfen worden, Minderheitenrechte zu missbrauchen. Von einem Missbrauch des Rechts könne keine Rede sein, betont die AfD in ihrer Klageschrift. Der Antrag auf Einsetzung eines U-Ausschusses erfülle „in bester Weise die Kontrollaufgabe des Landtages oder eben der oppositionellen Minderheit des Landtages“. In Sachsen-Anhalt bestehe Linksextremismus: „Es muss sogar vermutet werden, dass dieser Linksextremismus von Elementen der Exekutive des Landes und aus Parteien Sachen-Anhalts unterstützt wird.“ Genannt werden Linke, Bündnisgrüne und SPD.

Die Ablehnung des Antrags sei „reine Obstruktion der Mehrheitsparteien“, die befürchteten, „dass Verbindungen der linksextremen Akteure mit ihren Parteien im Untersuchungsausschuss aufgedeckt werden könnten“.

In der 24-seitigen Stellungnahme des Landtags heißt es dagegen, der U-Ausschuss solle „unzulässig instrumentalisiert“ werden.

Der Untersuchungsauftrag erweise sich als Unternehmen, „mutmaßliche politische Gegner der AfD innerhalb der Zivilgesellschaft auszuspähen“. Dies würde „eine politische Willensbildung von unten nach oben manipulativ durch gezieltes Drangsalieren konkreter politischer Gruppierungen beeinträchtigen“. Es gehe „nicht um die Aufklärung möglicher konkreter Missstände, sondern um das Fischen nach Informationen ins Blaue hinein“.

Die Einsetzung eines U-Ausschusses, der nach dem Konzept der AfD zum „Neben-Verfassungsschutz“ mutiere, entfalte eine offensichtlich einschüchternde Wirkung. Auch zivilgesellschaftliche Vereinigungen, die sich innerhalb der Legalität bewegten, müssten mit rein politisch motivierter Beobachtung rechnen. Die grundrechtlich geschützte Freiheitsentfaltung würde durch eine „latente Furcht vor Überwachung substanziell beeinträchtigt“.

In der Erwiderung der AfD steht, dass es nicht um die „Ausforschung politischer Gegner“ gehe, sondern vielmehr „um die Feststellung von Sachverhalten und Handlungsweisen in Sachsen-Anhalt, die für die verfassungsgemäße Lage des Landes höchst bedrohlich ist. Es geht wesentlich um die Duldung und gar Unterstützung linksextremistischer Umtriebe durch die Landesregierung.“ Linksextremistische Aktivitäten würden als „Demokratieprojekte, Vereine und Bürgerinitiativen“ heruntergespielt.