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Landesrecht Bald darf jeder Flagge zeigen

Der Flaggenstreit nährt sich dem Ende. Voraussichtlich ab April darf jeder die Landesfahne mit dem Wappen hissen. Bislang war das verboten.

Von Michael Bock 05.01.2017, 00:01

Magdeburg l Das Hissen der „Landesdienstflagge“ – so heißt die Wappen-Flagge hoch offiziell – ist bislang nur staatlichen Einrichtungen gestattet. Wer sie dennoch in die Höhe zieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Allen erlaubt ist nur die Nutzung der Landesflagge – die ist lediglich gelb-schwarz, ohne das schmückende Landeswappen.

Das soll jetzt geändert werden. Ende Januar legt das Innenministerium der Ministerriege einen Gesetzentwurf vor. Darin wird die bisherige Landesdienstflagge mit dem Wappenschild in der Mitte zur Landesflagge erklärt. Egal, ob Privatperson, Schützenverein, Hotel oder Gartensparte – dann kann jeder die mit dem Landeswappen aufgehübschte Fahne ohne jegliche Beschränkung verwenden.

Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte der Volksstimme: „„Da Privatleute nur die gelb-schwarze Landesflagge hissen konnten, ging wegen der Verwechslungsgefahr mit dem Bundesland Baden-Württemberg (dieses führt ebenfalls die Farben Gelb und Schwarz in seiner Landesfahne, die Red.) keine identitätsstiftende Wirkung von der Landesfahne aus. Insofern ist es nur folgerichtig, dass dieser für alle Sachsen-Anhalter unbefriedigende Zustand durch eine Gesetzesänderung abgestellt wird.“

Der letzte Wort hat der Landtag. Es gilt als sicher, dass das Parlament die geplante Änderung beschließt.

Denn im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen steht der Satz: „Wir wollen eine einheitliche Flagge für Sachsen-Anhalt und damit eine Zusammenlegung von Landes- und Landesdienstflagge.“ Das Innenministerium ist zuversichtlich, dass die neue Regelung ab April gelten kann. Dann können alle Bürger die Landesfahne mit Wappen straffrei hissen.

Damit wäre ein seit Jahren im Land tobender Flaggenstreit beigelegt. Denn bereits im Jahr 2012 wollte die Stadt Bernburg zum 800. Jahrestag eine große Sachsen-Anhalt-Fahne vom Schloss wehen lassen. Aber: Das Innenministerium verweigerte seinerzeit die Beflaggung, weil das Schloss keine Landesbehörde sei.

Damit wollte sich die Kulturstiftung der Stadt Bernburg jedoch nicht abfinden. Einige Jahre später, im Sommer 2015, startete sie eine Petition mit dem Ziel, dass die Flaggenordnung geändert wird. Bei Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) stieß das auf offene Ohren. „Ich unterstütze alles, was die Identifizierung der Bürger mit ihrem Land fördert“, sagte er schon damals. Bedenken kamen vor allem von der SPD. Deren Innenpolitiker Rüdiger Erben befürchtete Missbrauch, wenn jeder die Fahne mit Wappen verwenden dürfe.

Wappen sind immer auch Ausdruck der Verbundenheit mit einem bestimmten Territorium oder Land. Sie kennzeichnen auch Wechsel von Staatsformen. So war schon in den 20er Jahren die Frage umstritten, ob die Flagge des deutschen Kaiserreichs weiter Verwendung finden sollte oder die Weimarer Republik als neues demokratisches Staatswesen mit den deutschen Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold erkennbar sein sollte, die aus der Zeit der ersten demokratischen Bewegung auf deutschem Boden um 1830 stammten.

Auch in Sachsen-Anhalt war die Findung einer Landesflagge umstritten. 1990 entschied man sich dafür, eine Landesflagge und eine Landesdienstflagge zu verwenden. Meinung