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Sachsen-Anhalt Blitz-Justiz fast im Stillstand: 2024 gab es so wenige Schnellverfahren wie nie

In Sachsen-Anhalt gibt es kaum noch beschleunigte Verfahren. Sie haben mit 146 Fällen den tiefsten Stand seit 1995 erreicht. Staatsanwaltschaften nutzen lieber Strafbefehle.

Von Matthias Fricke 21.04.2025, 17:00
Ein Angeklagter vor Gericht (Symbolbild)
Ein Angeklagter vor Gericht (Symbolbild) (Foto: Felix Kästle/dpa)

Magdeburg. - Ein 23-jähriger Palästinenser wird am 25. März vergangenen Jahres zusammen mit seinem 18-jährigen Freund aus Marokko beim Ladendiebstahl in einer Einkaufspassage in Halberstadt (Harz) auf frischer Tat gefasst. In einem Sportgeschäft ließ er Bekleidung im Wert von 647 Euro und in einem Elektronikmarkt Kopfhörer im Wert von 130 Euro mitgehen. Während sein Freund ein Fall für das reguläre Jugendgericht ist, strebt die Staatsanwaltschaft Halberstadt aufgrund der klaren Beweislage wegen der Videoaufzeichnung ein Schnellverfahren gegen den Älteren an. Schon am nächsten Tag verurteilt das Amtsgericht den Ladendieb zu fünf Monaten Haft, die auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt sind.