Coronavirus Das steht in der neuen Corona-Verordnung
Ab Montag gilt in Sachsen-Anhalt eine neue Corona-Verordnung. Diese bringt viele Lockerungen mit sich.
Magdeburg l Einen weiteren Schritt in die Normalität hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt mit dem Beschluss zur fünften Eindämmungsverordnung gegen das Coronavirus getroffen. Ab Montag, 4. Mai, treten die ersten Lockerungen für die Bevölkerung in Kraft. Unter anderem dürfen sich bis zu fünf Personen miteinander treffen. Bisher war diese Zahl auf zwei beschränkt.
Außerdem dürfen bestimmte Institutionen und Ladengeschäfte wieder öffnen. Das gilt auch für Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen. Ab dem 8. Mai werden auch wieder Spielplätze für die Bevölkerung geöffnet.
Hier kann man die komplette fünfte Landesverordnung nachlesen.