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Generalstaatsanwalt Ermittlungen gegen rechte Prepper

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ermittelt gegen mehrere Mitglieder eines rechtsextremen Prepper-Netzwerks aus Sachsen-Anhalt.

Von Alexander Walter 08.09.2020, 13:20

Magdeburg l Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ermittelt gegen mehrere Mitglieder des rechtsextremen Prepper-Netzwerks „Zuflucht“ aus Sachsen-Anhalt. Klaus Tewes, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, bestätigte der Volksstimme: Bei Personen aus Sachsen-Anhalt werde geprüft, ob es zu strafbaren Handlungen gekommen sei. Im Raum steht der Vorwurf des Verwendens verfassungsfeindlicher Parolen in Internet-Chats sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz durch Beteiligung an Schießübungen in einer ehemaligen Schießhalle in Jüdenberg bei Wittenberg. Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt parallel zu Mitgliedern aus Sachsen in der Gruppe, bestätigte ein Sprecher dort.

Als Prepper werden Menschen bezeichnet, die sich durch das Horten von Nahrung oder Waffen auf Weltuntergangsszenarien vorbereiten. Im Netzwerk „Zuflucht“ hatten sich rechtsextreme Bundeswehr-Reservisten und Burschenschaftler nach Recherchen der „taz“ über einen bevorstehenden „Rassenkrieg“ sowie die Beschaffung von Waffen ausgetauscht. Brisant werden die Vorgänge dadurch, dass mindestens eines der Prepper-Mitglieder laut „taz“ bis 2019 Mitarbeiter der AfD-Fraktion im Magdeburger Landtag war. In einem Chat beschrieb der Ex-Mitarbeiter die Stimmung in der Fraktion so: „Super Job, gute Leute. Die Referenten. Die Abgeordneten dumm und faul.“ Die Stimmung bezeichnete er unter anderem als „ausgelassen hitleristisch“.

Ein weiteres Mitglied der Gruppe hatte zuletzt im zivilen Katastrophenschutz eines Kreises in Sachsen-Anhalt gearbeitet. Auch einem Ex-CDU-Abgeordneten wurde eine Nähe zu der Gruppe nachgesagt. Er ist inzwischen aus der Partei ausgetreten. Gestern befasste sich die Parlamentarische Kontrollkommission im Landtag mit den Vorgängen. Laut Generalstaatsanwaltschaft sind viele Verstöße fast fünf Jahre her.

Sollten die Ermittlungen den Anfangsverdacht nicht erhärten, könnte das Verfahren zum Jahresende eingestellt werden.