Gericht Pflegerin soll Renter getötet haben
Eine Pflegerin soll in Sangerhausen einen Rentner verbrüht haben, der daran starb. Jetzt muss sie sich vor Gericht verantworten.
Sangerhausen (dpa) l Ein Rentner stirbt in einem Pflegeheim, nachdem er beim Baden schwere Verbrühungen erlitten hat. Wer trägt die Schuld am Tod des Mannes? Knapp ein Jahr nach dem Tod des 79-Jährigen muss sich eine ehemalige Pflegerin vor Gericht verantworten. Die Frau ist wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt.
Beim Baden des Mannes habe sie es versäumt, in der Wanne die Wassertemperatur mit einem Thermometer und mit der Hand zu prüfen. Beides sei vorgeschrieben. Der Prozess beginnt am 7. Februar in Sangerhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz), wie das Amtsgericht mitteilte. Der Mann war laut Staatsanwaltschaft nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt. Er habe auch nicht sprechen und somit in seiner Situation um Hilfe rufen können. Der 79-Jährige starb an seinen schweren Verbrühungen in einer Spezialklinik in Halle.
Unklar ist, ob und wie lange der Mann allein in der Badewanne des Heims im Landkreis Mansfeld-Südharz in dem kochend heißen Wasser gelegen hat. Die Angeklagte habe sich bisher nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. Sie hatte den Fall der Leitung des Heims nach bisherigen Angaben selbst gemeldet. Die Heimaufsicht habe geprüft, ob es in der Einrichtung einen Standard im Sinne einer Handlungsanleitung für das Baden der Bewohner gibt. Dies sei der Fall gewesen, erklärte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes in Halle. In der Anleitung werde der Ablauf des Badens sehr ausführlich dargestellt.
„Insbesondere enthält der Standard Regelungen zur verträglichen Wassertemperatur und zur verpflichtenden Messung der Temperatur mittels Thermometer.“ Ein Verbrühschutz sei nach der geltenden Heimmindestbauverordnung – anders als im Krankenhausbereich – nicht vorgeschrieben. Patientenschützer hatten im Vorfeld des Prozesses Konsequenzen gefordert. Es könne nicht sein, dass allein den Pflegekräften die Verantwortung für die Fürsorge- und Aufsichtspflicht auferlegt werde, hatte ein Sprecher der Deutschen Stiftung Patientenschutz erklärt. Gefordert wurde der verpflichtende Einbau eines sogenannten Verbrühschutzes in Badewannen und Waschbecken in Pflegeheimen – zusätzlich zum Thermometer und der Handprüfung der Wassertemperatur.