Energiewende Gesetzesänderung: Sachsen-Anhalt erlaubt Windräder in Wäldern
Sachsen-Anhalts Forstminister ebnet den Weg für Windkraft im Wald. Während Waldbesitzer die Neuregelung begrüßen, sind Umweltschützer skeptisch.

Magdeburg. - In Sachsen-Anhalt wird es in Zukunft erlaubt sein, Windkraftanlagen in Wäldern zu errichten. Ein bisher geltendes Verbot im Landeswaldgesetz wird gestrichen, kündigte der zuständige Forstminister Sven Schulze (CDU) am Dienstag in Magdeburg an. Der Minister reagiert damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das eine grundsätzliche Beschränkung als verfassungswidrig erklärt hatte.
„Das letzte Wort über die Errichtung bleibt aber bei den Regionalen Planungsgemeinschaften und damit bei den Menschen vor Ort“, sagte Schulze. Es sei deshalb unwahrscheinlich, dass die Anlagen nun in kurzer Zeit in großer Zahl gebaut werden. Infrage kämen in erster Linie Schadflächen. Aus Sicht des Energie- und Umweltministeriums komme man aber nicht darum herum, jene Kahlflächen einzubeziehen, um das Ausbauziel des Landes zu erreichen. Bis zum Jahr 2032 müssen 2,2 Prozent der Landesfläche für Windräder zur Verfügung stehen. Verboten bleiben Windräder generell in Naturschutzgebieten.
Auf Zustimmung trifft die Gesetzesänderung bei Friederike von Beyme. „Es war längst überfällig. Aber es ist gut, dass das Thema endlich angegangen wurde“, sagte die Vorsitzende des Waldbesitzerverbandes auf Volksstimme-Anfrage. Eigentümer von Schadflächen würden von Windrädern profitieren.
„Wo Stürme und Borkenkäfer große Schäden angerichtet und für Einnahmeausfälle gesorgt haben, könnten Windräder für Kompensation sorgen“, sagt die Vorsitzende. Dieses Geld könnte wiederum in die Aufforstung investiert werden.
Kritisch ist die Reaktion des Landesverbandes des Naturschutzbundes Deutschland (NABU). Die Wälder hätten unter Dürren und Schädlingen gelitten. Es sei falsch, sie einem weiteren Stressfaktor auszusetzen, so Verbandssprecherin Malena Warnecke. Statt auf Schadflächen Windräder zu errichten, müsse man sie zur Kohlenstoffdioxid-Speicherung aufforsten. Man werde sich die Position der Landesregierung ansehen und dann feststellen, „ob die Änderung des Gesetzes für uns passt oder ob wir hier Anpassungen fordern“, sagte Christian Kunz, Landesgeschäftsführer des Bundes für Umwelt-und Naturschutz in Deutschland (BUND).