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JVA Burg Nach Geiselnahme im Gefängnis: Generalstaatsanwalt erhebt Anklage gegen Halle-Attentäter

Bei einem Fluchtversuch nahm Stephan B. unter anderem zwei Bedienstete der JVS Burg als Geiseln. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat nun Anklage gegen den Attentäter von Halle erhoben.

Von Michael Bock Aktualisiert: 03.05.2023, 11:05
Ein Bild vom Halle-Attentäter beim Prozess im Jahr 2020.
Ein Bild vom Halle-Attentäter beim Prozess im Jahr 2020. Foto: picture alliance/dpa/AFP/POOL

Naumburg - Nach der Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg hat die Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Stendal Anklage gegen den Attentäter von Halle erhoben.

Die Behörde teilte am Mittwoch mit, dass dem Beschuldigten Stephan B. vollendete Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt würden.

Bei einem Fluchtversuch im Dezember 2022 hatte der Halle-Attentäter zwei Bedienstete der JVA als Geiseln genommen. Ihm wird zudem vorgeworfen, diese mit einem selbstgefertigten Schussapparat bedroht zu haben.

Letztlich konnte er von JVA-Bediensteten überwätigt werden. Im Falle der Verurteilung droht dem Halle-Attentäter eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.

Anschlag in Halle 2019: Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt

Der rechtsextreme Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen und am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die versammelten Gemeindemitglieder zu erschießen.

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Der Anschlag scheiterte an der gesicherten Synagogentür und an Ladehemmungen der von ihm selbstgebauten Waffen. Im Anschluss erschoss er zwei Menschen in der Stadt.

Der Halle-Attentäter wurde dafür Ende 2020 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.