Schweinehochhaus Keine Strafe für Tierschützer
Ferkel und Sauen im Hochhaus. In Sachsen-Anhalt gibt es das. Die Haltung der Tiere bringt Tierschützer auf die Barrikaden - und vor Gericht.
Köthen (dpa) l Ein Tierschützer, der im sogenannten Schweinehochhaus in Sachsen-Anhalt illegal Aufnahmen gemacht haben soll, muss keine Strafe zahlen. Das Amtsgericht Köthen stellte das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs gegen ihn ein, im weitesten Sinne wegen eines Formfehlers, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Nach Ansicht des Gerichts war die Firma, die den Tierschützer angezeigt hat, zum Zeitpunkt der Aufnahmen weder der Betreiber der Ferkelzuchtanlage noch der Grundstückseigentümer. Die Firma sei erst später hinzugekommen.
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hatte nach einer Anzeige des Unternehmens gegen den Tierschützer einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs über insgesamt 600 Euro – 20 Tagessätze zu je 30 Euro – erlassen. Dies akzeptierte der Mann nicht. Deshalb landete der Fall vor dem Amtsgericht. Er zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Von der Firma war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbüros (Berlin) hatten vor Beginn des Prozesses rund 50 Menschen vor dem Gericht die Schließung der Anlage in Maasdorf (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) gefordert. Das sogenannte Schweinehochhaus wurde nach Behördenangaben zu DDR-Zeiten gebaut. Für Tierschützer ist es der Inbegriff von Massentierhaltung und "pure Tierquälerei".
Ferkel und Sauen würden auf engstem Raum, in sogenannten Kastenständen, gehalten, per Fahrstuhl transportiert, was auch Stress für die Tiere sei, sagte ein Sprecher des Tierschutzbüros. Die Grünen in Sachsen-Anhalt – seit einem halben Jahr mit Ministerin Claudia Dalbert in der Regierung – sind seit Jahren gegen Tierhaltung auf engstem Raum. Im Land gibt es wie fast überall in Ostdeutschland überwiegend große Agrarbetriebe mit Tierhaltung.