Ackerpreise Koalition will Ausverkauf stoppen
Mehr als verdreifacht haben sich die Ackerpreise seit dem Jahr 2007. Die Kenia-Koalition will diese Entwicklung nun gesetzlich bremsen.
Magdeburg l Wer sein Geld gewinnbringend anlegen will, hat mit Ackerkäufen in Sachsen-Anhalt zuletzt alles richtig gemacht. Verpachtet an die örtlichen Bauern, wirft der Acker jährlich eine Rendite von mehreren Prozent ab, in Niedrigzinszeiten eine gute Anlage. Dazu steigt und steigt der Wert des Bodens. Wer in der Finanzkrise im Jahr 2007 hierzulande einen Hektar Boden gekauft hat, kann ihn heute für mehr als dreimal so viel wieder verkaufen.
Ein attraktiver Markt, auch für auswärtige Großinvestoren. Sie stärker in die Schranken zu weisen, ist ein erklärtes Ziel des neuen Agrarstrukturgesetzes, das gestern erstmalig im Landtag debattiert wurde. Für einige ein erfreulicher Tag nach jahrelangem Ringen um den richtigen Weg. Doch ein Ende der Kritik ist nicht in Sicht, auch das wurde gestern klar.
Was geplant ist: Großinvestoren sollen nicht mehr ohne Weiteres Anteile von Agrarbetrieben kaufen können. Will ein Investor einen Betrieb mit mindestens 250 Hektar Ackerboden zu mindestens einem Viertel aufkaufen, soll nach dem Gesetzentwurf die Grundstücksverkehrsbehörde informiert werden. Die Behörde könne die Zustimmung dann versagen, betonte Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert (Grüne) gestern. Etwa dann, wenn eine „den Wettbewerb wesentlich beeinträchtigende Konzentration von Flächen auf dem regionalen Bodenmarkt“ damit verhindert werden könne, so die Ministerin.
Auch reine Landkäufe will die Koalition mit dem Gesetz stärker regulieren. Künftig sollen Landkreise den Verkauf unterbinden können, wenn der Käufer somit Eigentümer oder Pächter von mehr als 50 Prozent des Ackerbodens in einer Gemarkung würde. Um den Verkauf an Nicht-Landwirte einzuschränken, will die Koalition das Vorkaufsrecht der Landgesellschaft stärken.
Zuletzt konnte die Landgesellschaft dieses Vorkaufsrecht nur wenig nutzen. Im Jahr 2018 schaltete sie sich 40 Mal ein, um die Äcker dann kleinen heimischen Bauern anzubieten. Nur acht Mal hat das geklappt. Entweder fehlte den Bauern das Geld oder die Flächen waren ungeeignet. Am Ende ging der Acker deswegen in 32 Fällen doch an den Investor.
Mit dem neuen Gesetz soll die Landgesellschaft den Acker auch dann erwerben können, wenn vor Ort noch kein Bauer den Boden kaufen kann. Die Koalition plant den Aufbau eines Bodenfonds mit rund 20 000 Hektar. „Die Flächen können später an Junglandwirte übergehen, die damit ihren eigenen Hof aufbauen“, sagte Dalbert.
Ob das neue Agrarstrukturgesetz am Ende tatsächlich so in Kraft treten wird, ist nicht ausgemacht. CDU-Agrarpolitiker Bernhard Daldrup betonte seine Gesprächsbereitschaft über die Ausgestaltung in den kommenden Ausschussdiskussionen. Jürgen Barth von der SPD forderte auch die Verbände zu Verbesserungsvorschlägen auf.
Die Opposition reagierte in der gestrigen Landtagsdebatte auf das Thema eher zurückhaltend. Kerstin Eisenreich, Agrarpolitikerin der Linken, betonte, dass ihr der Gesetzentwurf zur Regulierung nicht weit genug gehe, ohne konkret zu werden. Hannes Loth von der AfD zeigte sich froh darüber, dass bei dem Thema endlich etwas passiere.
Kritik kam vom Bauernverband Sachsen-Anhalt. Hauptgeschäftsführer Marcus Rothbart mahnte, die wirtschaftliche Situation der Agrarbetriebe mehr in den Blick zu nehmen. Er verwies auf zuletzt schwierige Erntejahre. Viele Betriebe benötigten auch Kapital. Er vermisse bei dem Gesetzentwurf ein klares Leitbild für die Landwirtschaft im Land.