Rechtsextremismus AfD klagt gegen Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt
![Im Janaur 2021 war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall sieht. Dagegen will die AfD nun gerichtlich vorgehen.](https://bmg-images.forward-publishing.io/2021/4/22/ab2e49d8-0aa1-48fd-b665-3f8c469b93f8.jpeg?w=1024&auto=format)
Magdeburg
Die AfD Sachsen-Anhalt hat Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingereicht. Das bestätigte ein Sprecher das Verwaltungsgerichts Magdeburg am 22. April 2021. Wann das Urteil zu erwarten ist, konnte der Sprecher noch nicht sagen.
Allerdings hat das Innenministerium Sachsen-Anhalt nach Angaben der AfD bereits jetzt auf die Klage reagiert. Bis ein Urteil gefällt sei, werde die Landespartei nicht beobachtet und auch nicht im Verfassungsschutzbericht 2020 erwähnt, teilt die AfD mit Verweis auf einen Anwalt des Ministeriums mit. Sachsen-Anhalts Innenministerium wollte das auf Nachfrage weder bestätigen noch dementieren.
Beobachtung des „Flügels“ der AfD
Im Januar 2021 war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall sieht. Einige führende Mitglieder der Partei stehen schon seit längerem im Fokus des Geheimdienstes. Zu ihnen gehört Hans-Thomas Tillschneider. Er gilt als einer der zentralen Akteure des sogenannten „Flügels“ der Partei.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die innerparteiliche Gruppierung im vergangenen Jahr als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Daraufhin kündigten Parteimitglieder die Auflösung des „Flügels“ an. Einige Experten bezweifeln die Auflösung und verweisen darauf, dass es sich vorrangig um eine Bekenntnisgemeinschaft ohne feste Mitgliedsstrukturen handele.