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Uni-Professur in Halle Magdeburger Gericht: Dienstenthebung von Alexander Kekulé war rechtmäßig

Der Virologe Alexander Kekulé ist mit einer Klage gegen seine Dienstenthebung als Professor an der Uni Halle gescheitert. Das Gericht sprach von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit eines „schweren Dienstvergehens“.

Von Alexander Walter 01.09.2023, 16:48
Alexander Kekulé darf an der Uni Halle weder forschen noch lehren.
Alexander Kekulé darf an der Uni Halle weder forschen noch lehren. Foto: imago images/Müller-Stauffenberg

Magdeburg - Schlappe vor Gericht für den Virologen Alexander Kekulé: Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat in einem am Donnerstagabend veröffentlichten Urteil die vorläufige Dienstenthebung Kekulés als Professor der an der Universitätsmedizin Halle im Jahr 2021 bestätigt. Auch die im April 2022 getroffene Entscheidung der Uni, 20 Prozent der Dienstbezüge Kekulés einzubehalten sei rechtmäßig.

Podcasts statt Lehrveranstaltungen

Die Universität Halle wirft Kekulé vor, Lehrverpflichtungen in den Jahren 2020/21 nicht beziehungsweise nur unzureichend nachgekommen zu sein. So soll er im Wintersemester 2020/21 digital zu haltende Vorlesungen nicht gegeben, und Präsentationen erst nach Ende der Vorlesungszeit zur Verfügung gestellt haben. Im selben Zeitraum habe er aus dem Krankenstand heraus aber an Podcasts mitgearbeitet.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Anträge Kekulés gegen die Schritte lehnte das Gericht ab. Es bestehe die „überwiegende Wahrscheinlichkeit eines schweren Dienstvergehens.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Kekulé war gestern nicht für eine Stellungnahme erreichbar.