1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Landespolitik
  6. >
  7. Länderchefs einigen sich: Rundfunkbeitrag bleibt vorerst bei 18,36 Euro

Länderchefs einigen sich Rundfunkbeitrag bleibt vorerst bei 18,36 Euro

Der Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio bleibt zum Jahreswechsel stabil - vorerst jedenfalls. Sachsen-Anhalt und Bayern haben ARD und ZDF zudem zur Rücknahme einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe aufgefordert.

Von Alexander Walter Aktualisiert: 12.12.2024, 15:19
Reiner Haseloff bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag in Berlin.
Reiner Haseloff bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag in Berlin. Foto: IMAGO/Bernd Elmenthaler

Magdeburg - Der Rundfunkbeitrag wird - anders als von den Experten der unabhängigen Kommission empfohlen (KEF) - zum Jahreswechsel vorerst nicht von 18,36 Euro auf 18,94 Euro pro Haushalt und Monat steigen. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag mehrheitlich in Berlin geeinigt.

Auf Konfrontationskurs mit den Sendern

„Nach umfangreichen Diskussionen unter den Ländern bleiben die Beiträge für Bürgerinnen und Bürger und Betriebe stabil. Das ist gut“, sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) nach dem Treffen. Zustimmung kommt aus Sachsen-Anhalt: „Den Rundfunkbeitrag nicht zu erhöhen, ist der richtige Weg“, sagte CDU-Medienpolitiker Markus Kurze. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten hätten Akzeptanz und Vertrauen verloren. Daran seien weder der Beitragszahler noch die Politik Schuld. „Eine Erhöhung wäre das falsche Signal.“

Allerdings begeben sich die Länder mit dem Schritt weiter auf Konfrontationskurs mit den Sendeanstalten. Denn die Länder sind rechtlich eng an die Vorgaben der KEF gebunden. Nachdem die Länderchefs die Frage der Rundfunkbeitragshöhe bereits im Oktober vertagt hatten, haben ARD und ZDF im November Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Wie und wann das Gericht entscheiden wird, ist offen.

Sachsen-Anhalt trägt Reformen zur Finanzierung von ARD und ZDF mit

Beim Treffen in Berlin trug Sachsen-Anhalt wesentliche Punkte eines neuen Staatsvertrags zur Finanzierung der Sender mit, wie die Magdeburger Staatskanzlei mitteilte. Das Papier sieht neben einer stabilen Beitragshöhe 2025 und 2026 auch die Freigabe von einer Milliarde Euro Rücklagen der Sender zur Deckung von Finanzlücken vor. Für künftige Beitragserhöhungen soll außerdem an die Stelle der bisher nötigen aktiven Zustimmung der aller 16 Landtage eine Widerspruchslösung treten, die eine Anhebung nur dann infrage stellt, wenn ein Landtag aktiv widerspricht.

Ja der Landtage wollen Sachsen-Anhalt und Bayern erst nach Rücknahme von Klage einholen

Die nötige Zustimmung des Landtags zum Vertrag will Sachsen-Anhalts Landesregierung vorerst allerdings nicht einholen: „Anders als die Mehrheit der Länder sehen sich Bayern und Sachsen-Anhalt daran gehindert, den Entwurf des Staatsvertrages schon jetzt den Landtagen zur Stellungnahme zuzuleiten“, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Die Rundfunkanstalten sollten zunächst ihre Verfassungsbeschwerde zurücknehmen.

In einer Protokollerklärung begründen die beiden Länder ihr Vorgehen auch: „Über ein neues Finanzierungsverfahren kann nur auf Basis eines stabilen Rundfunkbeitrags entschieden werden“, heißt es dort. Entscheidend sei, dass erst auf den Weg gebrachte Reformen wirken, bevor Anpassungen beim Beitrag in Frage kommen. Außer auf Eckpunkte eines Finanzierungsvertrags hatten sich die Länder zuvor auch auf umfangreiche Reformen für ARD, ZDF und Deutschlandradio geeinigt.