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Nach großer Klinikreform Sachsen-Anhalt startet Neuplanung für Krankenhauslandschaft

Nach dem Beschluss der Krankenhausreform sollen sich Sachsen-Anhalts Kliniken bis Herbst für ihr künftiges Behandlungsspektrum bewerben. Der Schritt erfolgt, obwohl viele Details zur Reform immer noch unklar sind.

Von Alexander Walter Aktualisiert: 03.04.2025, 11:44
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD): „Angesichts des engen Zeitplans ist es keine Option, zu warten."
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD): „Angesichts des engen Zeitplans ist es keine Option, zu warten." Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Magdeburg - Nach dem Beschluss einer großen Krankenhausreform im Bund geht Sachsen-Anhalt die Neuplanung seiner Krankenhauslandschaft an. Wesentlicher Bestandteil ist die Festlegung, welche der 44 Kliniken im Land künftig noch welche Leistungen anbieten dürfen.

Kliniken sollen bis Herbst beantragen, welche Leistungen sie künftig anbieten wollen

Dies müsse bis 31. Oktober 2026 passiert sein, sagte Martin Bollmann, Sprecher im Gesundheitsministerium, der Volksstimme nach einer Zusammenkunft von Krankenhaus-, Ärztevertretern, Krankenkassen und kommunalen Spitzenverbänden mit dem Ministerium am Mittwoch in Magdeburg. Ab 2027 sollen die neuen Vorgaben gelten. Vorher müssten die Klinikträger bis zum Herbst Anträge dazu stellen, welche Leistungen sie künftig anbieten wollen.

Medizinischer Dienst prüft anschließend Erfüllung von Mindestvoraussetzungen

Der Medizinische Dienst prüft anschließend, ob die Häuser die Voraussetzungen dafür erfüllen. Kriterien sind etwa Mindestpersonalstärke oder Mindestfallzahlen. Das gesamte Antragsverfahren werde komplett digital erfolgen, sagte Bollmann.

Wichtige Bundesvorgaben stehen noch aus - Sachsen-Anhalt fängt trotzdem an

Das Land arbeitet im Antragsverfahren mit 65 vorläufigen Leistungsgruppen. Die genaue Ausgestaltung sollen Verordnungen zur Klinikreform regeln, die der Bund aber erst noch festlegen muss. „Angesichts des engen Zeitplans ist es keine Option, zu warten, bis alle notwendigen Rechtsgrundlagen durch den Bund geschaffen sind“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) zum Vorgehen.

Ministerin fordert Nachbesserungen bei geplanter Vorhaltefinanzierung

Unabhängig von den Vorgaben des Bundes sind die Länder für die Planung der Krankenhauslandschaft auf ihrem Gebiet zuständig. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hatte zuletzt bis Ende 2026 eine neue Krankenhausplanung für Sachsen-Anhalt angekündigt.

Zugleich forderte die Ministerin Nachbesserungen bei den bisher bekannten Regelungen der Klinikreform: „Nach der Reform ist vor der Reform“, sagte Grimm-Benne bereits unmittelbar nach der Bundesratssitzung im Dezember 2025. So sei die angedachte Vorhaltefinanzierung im Gesetz bis jetzt de facto nicht vorhanden. Vielmehr hänge auch die geplante Vorhaltefinanzierung von der Zahl der behandelten Fälle ab.