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Corona Sachsen-Anhalt Wo Kneipen und Theater ab Dienstag in Sachsen-Anhalt wieder aufmachen

Sachsen-Anhalt hat die Corona-Regeln für Gastronomie und Handel deutlich gelockert. In Schulen wird bald wieder in ganzen Klassen gelernt.

Von Jens Schmidt Aktualisiert: 20.5.2021, 15:00
Ab Dienstag nach Pfingsten kommt wieder Leben in die Städte. Manche Restaurants und Cafés - wie etwa in Magdeburg - dürfen schon zu den Pfingsfeiertagen wieder in Innenräumen  Gäste bewirten.
Ab Dienstag nach Pfingsten kommt wieder Leben in die Städte. Manche Restaurants und Cafés - wie etwa in Magdeburg - dürfen schon zu den Pfingsfeiertagen wieder in Innenräumen Gäste bewirten. dpa

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Landesregierung lockert die Coronaregeln. Die neue Verordnung gilt ab Dienstag nach Pfingsten. Voraussetzung: Im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt muss die Inzidenz mindestens fünf Werktage hintereinander unter 100 liegen. Das ist bislang der Fall in: Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau sowie in den Kreisen Börde, Anhalt-Bitterfeld, Jerichower Land und Altmarkkreis Salzwedel. Bis Dienstag können weitere Kreise hinzukommen. Sinkt die Inzidenz unter 50 sind noch weitergehende Lockerungen vorgesehen. Eine Übersicht:

Schule: Ab Dienstag, spätestens jedoch ab 31. Mai, gibt es in allen Grundschlen wieder vollen Präsenzunterricht. Eine Anwesenheitspflicht gibt es nicht - in diesen Fällen müssen Kinder zu Hause lernen. Alle weiterführenden Schulen starten am Dienstag zunächst mit Wechselunterricht, ab 7. Juni bieten dann auch sie wieder vollen Präsenzunterricht an. An allen Schulen wird zweimal pro Woche getestet. Bildungsminister Marco Tullner mahnt Lehrer, bei Noten und Leistungskontrollen „Maß und Mitte“ zu wahren.

3-G-Regel für Gastronomie, Kultur und Tourismus

Für Gastronomie, Kultur und Tourismus gilt flächendeckend die „3-G-Regel“, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Das heißt: Zutritt bekommen vollständig Geimpfte, Genesene und Negativ-Getestete. Die Regeln im Einzelnen:

Gastronomie: Restaurant, Cafés und Kneipen dürfen auch in Innenräumen Gäste bewirten. Vorgeschriebenes Limits: von 6 bis 22 Uhr, mit anderthalb Meter Tischabstand sowie einem Gast pro zweieinhalb Quadratmeter Fläche. Außengastronomie war bisher schon möglich. Hotels dürfen allen Gästen Zimmer vermieten. Voraussetzung ist hier ein Test alle 48 Stunden.

Im Einzelhandel entfällt die Buchungspflicht („click&meet“). Tests sind nicht nötig.

Bäder: Freibäder können sich auf die Saison vorbereiten. Auch Hallenbäder dürfen wieder öffnen. Allerdings ist die Zahl der Gäste begrenzt.

Vorhang auf für alle Theater und Spielstätten landesweit: Jeder zweite Sitz darf angeboten werden, maximal 50 Zuschauer sind erlaubt. In Modellprojekten wie in Magdeburg ist noch mehr möglich: Maximal 100 negativ getestete Zuschauer - hinzu kommen Geimpfte und Genesene, die nicht gezählt werden. Liegt die Inzidenz mindestens fünf Tage unter 50 steigt die maximale Besucherzahl landesweit auf 200.

Kantinen: Auch Betriebskantinen und Mensen dürfen wieder öffnen. Betriebsangehörige beziehungsweise Studenten und Mitarbeiter müssen keinen Test vorlegen, sagte Wirtschaftsminister Armin Willingman (SPD). Kontaktnachverfolgung (etwa über Listen oder Apps) ist aber Pflicht.

In Sport- und Fitnessstudios kann wieder trainiert werden. Tests sind verpflichtend. Es gibt wie schon im vorigen Jahr Teilnehmer-Obergrenzen. Bei einer

unter 50 sind bei Sportveranstaltungen Zuschauer zugelassen: 100 außen und 50 innen.

Eltern können für ihre Kinder Ferienfreizeiten buchen. Herbergen bekamen grünes Licht. Auch Seniorentreffs öffnen wieder.

Untersagt bleiben große private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage. Jugendweihen und Konfirmationen wurden ohnehin auf den Herbst verlegt. Es gilt weiterhin: ein Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt und fünf Personen treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen die Gäste auch aus mehreren Haushalten kommen.