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Leseranwältin Ärger nach dem Umzug

Ein Wohnortwechsel hat für Verwirrung bei der Entrichtung der Rundfunkgebühr gesorgt. Schuld war laut Behörde die unterbliebene Abmeldung im Einwohnermeldeamt.

Von GUDRUN OELZE 15.07.2024, 07:00
Die Klärung des Rundfunkbeitrages ist zuweilen schwierig.
Die Klärung des Rundfunkbeitrages ist zuweilen schwierig. Foto: dpa

MAGDEBURG. - Beim Umzug vor mehr als fünf Jahren von Hassel nach Stendal hat das Ehepaar Beversdorf alle behördlichen Brücken zu ihrem früheren Heim abgebrochen und das dortige Haus mit Grundstück verkauft. Umso verblüffter war Doris Beversdorff, als ihr der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Oktober vergangenen Jahres mitteilte, für ihre frühere Wohnung in Hassel ein Beitragskonto eingerichtet zu haben. Dafür sollte sie rückwirkend ab 01.01.2020 den Rundfunkbeitrag entrichten – insgesamt 846,58 Euro.

Alle folgenden Schreiben und Nachweise darüber, dass Frau Beversdorff keine Nebenwohnung in Hassel besitzt, unter der genannten Adresse seit 2019 jemand anderes wohnt und auch die entsprechenden Rundfunkbeiträge entrichtet, wurden vom Beitragsservice anscheinend ignoriert. Nach der kürzlich erfolgten Ankündigung einer Zwangsvollstreckung hat die Stendalerin die zu Unrecht geforderte Summe sicherheitshalber – unter Vorbehalt – überwiesen, die Leseranwältin aber gebeten zu helfen, „dieses Unrecht aus der Welt zu schaffen“.

Das geschah dann wenig später. „Wie von Zauberhand ging tatsächlich eine Nachricht vom Beitragsservice ein...“, schrieb sie unserer Redaktion und: „Das Konto wurde gelöscht, der eingezahlte Betrag wird zurück überwiesen.“

Was war geschehen? Im Rahmen des bundesweiten Meldedatenabgleichs wurde dem Beitragsservice in Köln vom Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hassel mitgeteilt, dass Frau Beversdorff dort mit Nebenwohnsitz gemeldet sei. Man habe die vermeintliche Schwarz-Seherin und -Hörerin in mehreren Schreiben um Klärung ihrer Beitragspflicht gebeten. „Leider konnten diese Schreiben teilweise nicht zugestellt werden.

Nach einem Anschriftenermittlungsverfahren über die Deutsche Post haben wir Frau Beversdorff schließlich an ihrer Hauptanschrift in Stendal geschrieben“, so ein Sprecher des Beitragsservice. Offenbar sei im Rahmen des Umzugs versäumt worden, ihre Meldedaten beim Einwohnermeldeamt bereinigen zu lassen. Da nun aber nachgewiesen wurde, dass die Wohnung in Hassel seit 2019 verkauft sei, konnte man die Abmeldung des Nebenwohnsitzes und damit auch des dortigen Beitragsskontos veranlassen. „Keines der von Frau Beversdorff an uns gerichteten Schreiben wurde ignoriert, die Bearbeitung dauerte lediglich aufgrund des aktuellen Vorgangsbestands etwas länger als üblich“, erklärte der Beitragsservice gegenüber unserer Redaktion.