Leseranwältin Bestandene DDR-Prüfung gilt
Wer trägt die Schuld, wenn die Kreisverwaltung beim Umtausch der Fahrerlaubnis einen Fehler macht? Eine Oebisfelderin musste lange für ihr Recht und eine Entschuldigung kämpfen.
Aktualisiert: 25.10.2023, 13:31

Haldensleben - Schon als Jugendliche konnte und durfte Christiane Luboch ein Moped und gar einen Traktor fahren. Das war auch in der bisherigen Fahrerlaubnis der Oebisfelderin so vermerkt. Als sie diese vor fast einem Jahr nun aber in einen Führerschein im Chipkartenformat umtauschen ließ, teilte sie in der zuständigen Behörde des Bördekreises mit, dass der Nachweis der 1977 bestandenen Prüfung für diese beiden Gefährte weiterhin ersichtlich sein sollte.