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Leseranwältin Doppelte Versandkosten für Weihnachtsstollen

Anhand der Sendungsverfolgung und der Belege zum Vorgang konnte die Ursache bei der Deutschen Post doch schnell ermittelt werden. Was war passiert?

Von Gudrun Oelze 29.12.2023, 10:07
Im DHL-Verteilzentrum.
Im DHL-Verteilzentrum. Foto: dpa

Bördekreis. - Die selbst gebackenen Stollen sollten auch entfernter lebenden Verwandten munden, dachte sich eine Dahlenwarslebenerin. Sie verpackte das leckere Weihnachtsgebäck sorgfältig: einen Stollen in einen kleineren Karton, einen anderen, zusammen mit Nüssen vom eigenen Grundstück, in einen größeren.

Obwohl nur dieser Karton Paketgröße und -gewicht hatte, zahlte sie in der Postfiliale in Hermsdorf für beide Sendungen das Paket-Porto – zwei Mal 6,99 Euro. Und schon wenige Tage später wurden beide Sendungen zugestellt – die kleinere ordnungsgemäß in Ditfurth, doch die größere nicht wie adressiert im Harzvorland in Halberstadt, sondern wieder bei der Absenderin in der Börde. 20 Euro musste sie nochmals für diese Rücksendung wegen eines fehlenden gültigen Versandlabels bezahlen.

Versandkosten höher als Warenwert

„Dafür kann ich doch aber nichts“, so die Leserin, die es dann noch mehr ärgerte, als von ihr beim zweiten Versuch, das Paket zu verschicken, erneut 6,99 Euro verlangt wurden – inzwischen mehr, als der Inhalt der Sendung überhaupt Wert hatte.

Die einzelnen Belege zu diesem Vorgang hat sie der Leser-Anwältin zugeschickt, die im Interesse der Leserin bei der Deutschen Post nach einer Entschädigung für die zusätzlichen Ausgaben bat. Beim DHL-Kundenservice wurde der Sachverhalt dann zeitnah geprüft.

Anhand der Sendungsverfolgung und der von uns eingesandten Belege zum Vorgang konnte dort schnell die Ursache ermittelt werden: Der Paketaufkleber hatte sich vom Paket gelöst und daher war für die Maschinen bei der Bearbeitung im Paketzentrum nicht mehr sichtbar, dass die Sendung ordnungsgemäß frankiert war. „In solchen Fällen müssen die Pakete dann als ,unfrei’ behandelt werden und es entstehen die beschriebenen Mehrkosten“, erläutert eine Postsprecherin. Sie bat unsere Leserin in der Börde für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung und versicherte, die entstandenen Kosten in Höhe von 26,99 Euro anstandslos zu erstatten.