Leseranwältin Schaden nach Gaseinleitung sorgt für Ärger
In der Region Börde sorgte eine fehlerhafte Gaseinspeisung des Energieversorgers Avacon für unerwartete Störungen in Heizungsanlagen. Betroffene Haushalte mussten teils lange auf Entschädigungen für die entstandenen Reparaturkosten warten.
Magdeburg. - Im März dieses Jahres hatte eine ortsansässige Heizungsfirma in der Börde weit über das übliche Maß hinaus zu tun. In Völpke und umliegenden Orten kam es in etlichen Haushalten an einem einzigen Tag plötzlich zu Ausfällen der Heizungsanlagen. Auch bei Familie Kube in Badeleben wurde es kalt, die Gasheizung zeigte „Störung“ an und eine erneute Inbetriebnahme der Anlage war den Hausbesitzern nicht möglich.
Der Schaden wurde am nächsten Tag durch eine Fachfirma beseitigt, die allerdings nicht lediglich reparieren konnte, sondern einen neuen Feuerungsautomaten einbauen musste. Bei Gesprächen mit Nachbarn erfuhren die Kubes, dass es zeitgleich an die 20 Störmeldungen gegeben habe und Ursache wohl die Einspeisung einer anderen Gassorte durch Avacon gewesen sei.
Gasheizung nach falscher Gaseinspeisung beschädigt - Familie wartet auf Kostenerstattung
Familie Kube reichte daraufhin eine Schadensmeldung bei der Avacon ein. Es folgte weiterer Schriftverkehr, doch bisher keine Rückantwort des Unternehmens. „Bei telefonischen Nachfragen erhielten wir immer nur die Auskunft vom Kundenservice, dass der Vorgang noch in Bearbeitung ist“, so die Leser.
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Besonders ärgerlich für sie, dass die anderen betroffenen Haushalte nach einer Sammelrechnung der Heizungsfirma ihre jeweiligen Reparaturkosten längst erstattet bekommen hatten. Nun hoffte Familie Kube bei Regulierung auch ihres Falles auf Unterstützung durch die Leseranwältin. Schon kurz nach unserer Anfrage bei der Avacon kam deren Antwort:
Firma erstattet Kosten - aber verweist auf Kulanz-Regelung
Nach Rücksprache mit dem Kundenservice sei die Zahlung für Familie Kube nun angewiesen worden, teilte Unternehmenssprecherin Daniela Geppert mit. Die Störung sei im Rahmen einer Wartung der Avacon-Gasanlagen aufgetreten, weshalb diese eigentlich gar nicht schadenersatzpflichtig sei. „Wir übernehmen die Kosten zur Entstörung aus Kulanz“, so Daniela Geppert.
Zur damaligen Zeit hätten sich mehrere Kunden gemeldet, wobei dann die Bearbeitung des Falles von Familie Kube versehentlich untergegangen sei. „Dafür bitten wir um Entschuldigung.“