Leseranwältin Hitlergruß auf Sportfoto: Wie konnte das passieren?
Ein Foto mit einer Person, die den Hitlergruß zeigt, wurde in der Zeitung veröffentlicht und sorgte für Entsetzen bei den Lesern. Die Redaktion erklärt, wie es zu diesem Fehler kommen konnte und welche Maßnahmen ergriffen werden, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Eine fröhlich lachende Fußballmannschaft stellt sich nach dem Sieg zum Gruppenfoto, im Hintergrund jubelnde Fans – ein Bild, wie es auf den Lokalsportseiten der Volksstimme oft zu sehen ist. Letzte Woche ist in einigen unserer Ausgaben allerdings ein Foto erschienen, das aufmerksame Leser schlichtweg entsetzt hat, denn: Eine der Personen auf der Fan-Tribüne ist in einer Pose zu sehen, die unverkennbar dem Hitlergruß gleicht.
Diesen selbst zu gebrauchen oder seine Verwendung durch andere zu zeigen, ist in Deutschland verboten. Das Strafgesetzbuch stellt in Paragraf 86 das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe und gestattet Ausnahmen nur in engen Grenzen, etwa für Wissenschaft, Lehre, Kunst und Berichterstattung.
Hitlergruß auf Sportfoto entdeckt - Leser zurecht empört
In jedem Fall muss eindeutig eine kritische Distanz, hier zum Nationalsozialismus, erkennbar sein. Von einem aufklärerischen Anspruch kann bei dem fraglichen Foto aber keine Rede sein.
Wie die Pose der Person auf dem Bild zustande gekommen ist, ist unklar: Absicht? Unbedarftheit? Oder „nur“ einem unglücklichen Aufnahmewinkel geschuldet? Auf all das kommt es am Ende gar nicht an, wenn eine Redaktion einschätzen muss, ob sie ein Foto veröffentlichen darf.
Versagen der redaktionellen Kontrollinstanzen
Entscheidend sind der Eindruck, den ein Bild auf unbefangene Betrachter macht, und die Wirkung, die es auf Dritte auslöst (dazu gehören auch die anderen auf dem Bild gezeigten Menschen, die größtenteils wahrscheinlich gar nicht mitbekommen haben, was da neben und hinter ihnen passiert ist).
Spätestens bei der Endkontrolle der Seite, bevor sie für den Druck freigegeben wurde, hätte die Pose auffallen und das Bild ersetzt werden müssen.
Konsequenzen und Maßnahmen der Redaktion
Dies auch mit Blick darauf, dass jede weitere beiläufig anmutende Präsenz von Symbolen eines verbrecherischen Systems die Grenzen des Zeig- und Sagbaren immer weiter ein Stückchen in Richtung Normalität verschiebt.
In diesem Falle haben die redaktionellen Prüfinstanzen nicht so funktioniert, wie sie müssten. Wie man dies künftig verhindern kann, das prüfen wir gerade. Ein banales „Kann ja mal passieren“ wäre verantwortungslos.