Leseranwältin Vertragsstreit, wenn das Internet zu langsam ist
Ohne Festnetzanschluss und dennoch daheim schnell und sicher im Internet surfen? Dafür hat eine junge Magdeburgerin eine Alternative gesucht – und bei der Telekom gefunden. So glaubte sie jedenfalls.
Magdeburg. - MagentaMobil Speedbox S Young, ein sich speziell an junge Leute richtendes Angebot für Flexibilität bei günstigen Konditionen, wurde ihr als Ersatz für einen am eigenen Wohnort nicht realisierbaren Festnetzanschluss verkauft.
Doch schon kurz nach dem Vertragsabschluss im Februar 2024 die Enttäuschung: Statt der laut Produktbeschreibung stabilen Internetverbindung mit bis zu 300 mBit/s belief sich die Download-Geschwindigkeit auf lediglich traurige 1,9 mBit/s. Daran änderten auch zahlreiche Anrufe sowie E-Mails und Beschwerden beim Kundenservice der Telekom nichts. Lediglich, dass bei ihr aktuell kein DSL-Anschluss möglich sei, teilte man ihr mit, stellte anfangs jedoch die Realisierung eines Glasfaseranschlusses in den nächsten Monaten in Aussicht. Weil sie den Speedbox-Tarif aber nicht wie vereinbart zu Hause nutzen konnte, bat sie um sofortige Aufhebung des Vertrages.
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Kündigung bei der Telekom scheiterte
„Von Anfang März bis Ende Juni habe ich verzweifelt versucht, den oben genannten Vertrag außerordentlich zu kündigen“, schrieb sie der Leseranwältin, als sie dann doch zur Kenntnis nehmen musste, dass derzeit kein Festnetz-Anschluss in ihrer Wohnung möglich und eine entsprechende Änderung auch für die Zukunft nicht geplant sei.
Eine außerordentliche Kündigung ihres Speedbox-Vertrages lehnte die Telekom jedoch weiterhin ab. Begründung: „Da Sie mit Mobilfunktarifen nicht standortgebunden sind, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.“ Sie sei mit dem Tarif aber sehr wohl standortgebunden, da ihr dieser ja als Ersatz für einen nicht realisierbaren Festnetzanschluss angeboten und verkauft wurde, hielt sie dagegen.
Doch auch auf Nachfrage unserer Redaktion blieb man bei der Telekom bei der Auffassung, dass laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, „die wir bei Vertragsabschluss mit unseren Kunden vereinbaren, Mobilfunkverträge nicht ortsgebunden sind, da sie zur mobilen Nutzung vermarket werden und auch so genutzt werden können.“ Auch zeige, so eine Sprecherin, bei Prüfung der Heimadresse unserer Leserin das Telekom-interne System an, „dass bei einer Dämpfung von -20db im Gebäude ein Download von 41 Mbit möglich sind. Aus diesem Grund wurde eine vorzeitige Kündigung des Mobilfunkvertrages mit der Speed Box abgelehnt.“
Internet-Dilemma: Einigung auf Kulanz
Und weiter hieß es in der Stellungnahme zu diesem Fall: In der Regel werde bei Nicht-Erreichen der gewünschten Downloadgeschwindigkeit eine Störung angemeldet, woraufhin die Kollegen aus der Technik dann gemeinsam mit dem Kunden nach der Ursache suchten.
Die aber, räumte die Telekom ein, seien oft auch von den örtlichen Baugegebenheiten abhängig. Offenbar auch bei unserer Leserin in Magdeburg. Mit ihr habe man nun „aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ vereinbart, den Speed Box Mobilfunkvertrag vorzeitig aufzuheben, was uns die junge Frau unverzüglich und erleichtert bestätigte.