1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Leseranwältin
  6. >
  7. Fehler beim Jobcenter: Magdeburgerin erhält Entschuldigung

EIL

Leseranwältin Hilft Jobcenter entschuldigt sich: Magdeburgerin kämpft erfolgreich gegen Behördenirrtum

Im Antragsdschungel gefangen: Eine Magdeburgerin kämpft gegen die Bürokratie des Jobcenters. Nach langem Hin und Her räumt das Jobcenter ein Versäumnis ein und entschuldigt sich bei der Betroffenen.

Von Gudrun Oelze Aktualisiert: 27.05.2024, 11:57
Wenn der Behördendschungel undurchdringbar scheint.
Wenn der Behördendschungel undurchdringbar scheint. Foto: imago images/photothek

Magdeburg. - Einen wahren Behörden-Marathon durchlief eine Leserin, bis das Jobcenter der Landeshauptstadt Entwarnung gab und sich bei der Kundin entschuldigte.

Was war passiert? Seit langem arbeitsunfähig erkrankt, drohte ihr Krankengeld im November 2023 auszulaufen. Rechtzeitig beantragte die Magdeburgerin Arbeitslosengeld, doch hatte sie bis Anfang Dezember noch immer keinen Bescheid.

Antragschaos im Jobcenter

Bei einer telefonischen Nachfrage bei der Arbeitsagentur schlug ihr eine besorgte und freundliche Mitarbeiterin vor, vorsichtshalber einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen, um nicht aus der sozialen Versorgung für die Krankenkassen zu fallen.

„Also stellte ich am 06.12.23 vorsorglich einen solchen Antrag“, schrieb sie der Leseranwältin und auch, dass sie kurz darauf erfuhr, Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben und darüber dann auch krankenversichert zu sein.

Ihr Antrag auf Bürgergeld hatte sich damit erledigt, was sie dem Jobcenter umgehend mitteilte. Doch ihre schriftliche Rücknahmeerklärung scheint beim Jobcenter verschollen gegangen zu sein.

Fehlerhafte Antragsbearbeitung

Denn kurz darauf wurde sie aufgefordert, diverse Unterlagen einzureichen. Drei Monate lang ging es hin und her zwischen ihr und dem Jobcenter, das ihr dann mitteilte, „dass mir die Leistungen auf Bürgergeld versagt werden würden, weil ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei“.

Alles ziemlich unsinnig, meinte sie, da sie ihren Antrag ja längst zurückgezogen hatte. Sicherheitshalber erklärte sie dies nochmals, falls die Unterlagen in der Behörde abhandengekommen wären, verwies auf den vollkommen sinnlosen und erhöhten Aufwand für alle Beteiligten, vor allem auch für die Mitarbeiter im Jobcenter selbst.

Erneute Antragstellung notwendig

Doch ihre Hoffnung, dass nun alle bürokratischen Hürden genommen seien und ihr Fall endlich zu den Akten gelegt werde, erwies sich als falsch. Mit der nächsten Behördenpost wurde ihr mitgeteilt, dass ihrem Widerspruch nicht stattgegeben werden könne und ihr Leistungen auf Bürgergeld versagt blieben.

„Man könnte dies wohl als behördlichen Unsinn abtun, wenn man nicht später daraus noch Scherereien zu befürchten hätte“, so die Leserin, „denn immerhin soll ich mich schuldhaft verhalten haben!

Und schlimmer noch: Man verwies mich allen Ernstes in den Rechtsbehelfen auf das zuständige Sozialgericht!“ Nun komplett ratlos, wandte sie sich an die Leseranwältin und fragte: „Wie kann ich ohne Verschulden aus dem Antragsverfahren kommen? Das kann doch keine Behörde der Welt so festgelegt haben, dass man, wenn man ihnen Arbeit, Zeit und Geld ersparen will, nicht losgelassen wird“.

Jobcenter korrigiert den Fehler

Beim Jobcenter wurde auf Anfrage unserer Redaktion der Sachverhalt eingehend geprüft und dabei festgestellt, „dass es zu einem Versäumnis unsererseits gekommen ist und wir dem Anliegen der Kundin, den Antrag auf Bürgergeld zurückzuziehen, nicht gerecht geworden sind“. Der Fehler sei inzwischen korrigiert und der Vorgang mit den betroffenen Mitarbeitenden ausgewertet.

Der zu Unrecht ergangene Versagungsbescheid wurde zurückgenommen – „ohne dass Ihrer Leserin für die Zukunft Nachteile erwachsen“, heißt es in der Stellungnahme des Jobcenters. Die Unannehmlichkeiten, die der Magdeburgerin entstanden seien, bedauere man, und versicherte, dass sie jederzeit erneut einen Antrag auf Bürgergeld stellen könne.