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Leseranwältin Nach Kassenwechsel keine Prämie ausgezahlt

Diskussionsbedarf mit der Krankenkasse hatte ein Leser aus Haldensleben wegen eines absolvierten Bonus-Programms. Auslöser war sein Wechsel zu einer anderen Kasse.

Von Gudrun Oelze 31.03.2025, 07:00
Viele Krankenkassen bieten Bonusprogramme an.
Viele Krankenkassen bieten Bonusprogramme an. Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Magdeburg. - Wegen Anhebung des Zusatzbeitrages wechselte ein Leser aus Haldensleben zum Jahresbeginn die Krankenkasse. Als er sich aber im Februar 2025 für das im Vorjahr absolvierte Bonusprogramm die Prämie auszahlen lassen wollte, wurde ihm dies verwehrt. Er sei aktuell nicht mehr Mitglied der IKK gesund plus, hieß es zur Begründung. Warum, fragten wir bei der Krankenkasse nach.

14 Monate Zeit gehabt

„Ausdrücklich bedauert“ wurde dort, dass unser Leser „sein Engagement innerhalb des Bonusprogrammes bei der IKK gesund plus nicht während der Mitgliedschaft abgeschlossen hat“. Teilnehmende hätten insgesamt 14 Monate Zeit, die Nachweise für ein Jahr einzureichen. „Endet die Versicherungszeit innerhalb dieses Zeitraumes, verkürzt sich die Einreichefrist entsprechend“, erläutert IKK-Sprecher Gunnar Mollenhauer.

Anspruch auf den Bonus aber hätten ausschließlich Versicherte, die zum Zeitpunkt der durchgeführten Maßnahme und Einreichung ihres Bonusschecks bei der IKK gesund plus versichert sind. „Mit dem Ende der Versicherung bei der IKK gesund plus endet zeitgleich die Teilnahme am Bonusprogramm“, betont Mollenhauer und verweist auf Bestimmungen in der Satzung seiner Krankenkasse. Selbst am letzten Tag der Mitgliedschaft können Unterlagen eingereicht werden. „Ist jemand jedoch nicht mehr bei uns versichert, können wir auch keine neuen Boni mehr anrechnen. Das Programm ist für ihn beendet, eine Einreichung nach Ende der Mitgliedschaft unwirksam.“

Verantwortung übernehmen

Mit diversen Bonusprogramm honorieren Krankenkassen die Bereitschaft der Versicherten, selbst aktiv für ihre Gesundheitsvorsorge Verantwortung zu übernehmen. Für den Bonus ausschlaggebend sind je nach Krankenkasse und Bonusprogramm zum Beispiel die Kriterien Impfstatus, Zahnvorsorge, Fitness und Sport, Nichtraucher oder ein BMI im Normalbereich. Dabei unterscheiden sich Bonusarten und Konditionen von Kasse zu Kasse zum Teil erheblich, stellt Krankenkasseninfo.de auf deren Internetseite fest.

Die Auszahlung von Bonusansprüchen regeln die gesetzlichen Krankenkassen individuell in ihren konkreten Teilnahmebedingungen bzw. in der jeweiligen Satzung, erläutert Sprecher Jörg Wunderlich. Die Kassen setzen dabei unterschiedliche Termine für die Einreichung des Bonus.

So endete bei der IKK gesund plus die Frist für die Einreichung von Bonusschecks für 2024 am 28. Februar 2025. Laut Aussage dieser Krankenkasse könne der Bonus auch dann noch ausgezahlt werden, wenn die Mitgliedschaft bereits gekündigt, der Wechsel in eine andere Kasse jedoch noch nicht erfolgt sei.

Für die Teilnahmeprämie an einem sogenannten Chronikerprogramm (DMP-Programm) gelte laut Satzung der IKK gesund plus überhaupt keine terminliche Einschränkung. „Versicherte haben also auch nach Wechsel in eine andere Kasse unbefristet das Recht, bei nachgewiesener Teilnahme die festgelegte Prämie für das Kalenderjahr zu erhalten.

Konkret sind das laut Satzung 25 Prozent der erbrachten Zuzahlungen“, ergaben die Recherchen von krankenkasseninfo.de auf Nachfrage unserer Redaktion. Der betreffende Leser hatte also das Recht, seinen Bonus für 2024 bis zum 28. Februar geltend zu machen und auch zu erhalten - wenn er zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied der IKK gesund plus war. Auch bestand Anrecht auf die Teilnahmeprämie beim DMP-Programm.

Kulante AOK

Was den Bonus angehe, sei die AOK Sachsen-Anhalt noch kulanter als die IKK gesund plus, stellte Jörg Wunderlich von Krankenkasseninfo.de weiter fest. Bonusansprüche für 2024 könnten dort generell bis zum 30. Juni 2025 geltend gemacht werden - auch wenn die Mitgliedschaft gekündigt ist und beispielsweise zum 31. März beendet wird. Allerdings zahle die AOK keine Prämie für eine DMP-Teilnahme aus.

Die Website krankenkasseninfo.de ging 1999 als unabhängiger Informationsdienst für gesetzlich Versicherte online. Dort angeboten wird ein umfangreicher Branchenvergleich in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der regelmäßig aktualisierte Krankenkassentest enthält mehr als 75 Kriterien. Das Portal bietet auch die Möglichkeit, Konditionen für Bonusprogramme gezielt zu vergleichen.