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Leseranwalt Rechnung ohne Vertrag

Nichts bestellt und trotzdem bezahlen? Das kommt nicht infrage. Falsche Rechnungen erweisen sich oft als Irrtum, der sich zumeist schnell ausräumen lässt. Das dachte auch eine Leserin.

13.01.2025, 07:00
Die Klärung falscher Rechnungen kann Nerven kosten.
Die Klärung falscher Rechnungen kann Nerven kosten. picture alliance / dpa Themendienst

Magdeburg/CLT. - Als die Leserin aus dem Jerichower Land von einem ihr unbekannten Telekommunikationsunternehmen die „Bestätigung für einen Anbieterwechsel“ erhielt, ahnte sie nichts Böses. Erst das zweite Schreiben machte sie stutzig. „Da Sie Ihrem bisherigen Anbieter keine Kündigung … erteilt haben, können wir Ihren Anschluss nicht übernehmen“, heißt es darin. Und weiter: „In der Folge kündigen wir den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag hiermit vorzeitig. In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, uns einen pauschalisierten Schadensersatz zu zahlen.“ Beiliegend eine Rechnung über 419,88 Euro.

Es folgten Mahnungen

Da die Leserin ihren Telefonanbieter nicht wechseln wollte und von der ominösen Firma zuvor nie etwas gehört hatte, zahlte sie nicht. Vorsorglich widersprach sie schriftlich der Rechnung. Es folgten dennoch Mahnungen. Versuche, die Firma mit Sitz in Düsseldorf Kontakt telefonisch zu erreichen, scheiterten. „Was soll ich noch machen? Ich habe doch keinen Vertrag abgeschlossen. Kann ich weitere Briefe einfach ungeöffnet zurückschicken?“, wandte sie sich schließlich an die Leserredaktion. Wir erkundigten uns bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Dort ist die betreffende Firma gut bekannt.

Viele Beschwerden

Durch viele Beschwerden falle der Telefonanbieter 1N Telecom den Verbraucherschützern seit rund eineinhalb Jahren mit seinen Geschäftspraktiken negativ auf, berichtet Beraterin Diane Locke. Es habe bereits Abmahnungen durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen und Unterlassungsklagen gegen das Unternehmen gegeben. Eine Sammelklage von Verbrauchern werde vorbereitet. Ungeachtet dessen versuche die Firma immer wieder mit verschiedenen Maschen, unberechtigte Rechnungen einzutreiben.

Keinesfalls sollte eine Zahlung geleistet werden, warnt die Verbraucherschützerin. Das bedeute die Anerkennung der Forderung. „Begrüßungsschreiben oder eine Schadenersatzforderung sollten Sie nicht ignorieren! Wenn Sie keinen Vertrag mit der 1N Telecom geschlossen haben, schicken Sie einen Brief als Einwurf-Einschreiben an den Anbieter und fordern ihn zum Nachweis des Vertragsschlusses auf“. Die Verbraucherzentrale hat dafür ein Musterschreiben erarbeitet. Genau das hat die Leserin getan und somit bisher alles richtig gemacht, beruhigt Diane Rocke. Jetzt komme es darauf an, die Nerven zu bewahren und nicht klein beizugeben.

Weitere Tipps und das Musterschreiben gibt es kostenlos im Internet (verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de / Stichwort: 1N Telecom) oder telefonisch unter: 0345 2927800.