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Leseranwalt Schmuckdiebstahl im Krankenhaus: Was können Betroffene tun?

Die Ehefrau eines Lesers aus Stendal wurde Opfer eines vermeintlichen Diebstahls. Das Bemühen um Schadensersatz blieb ohne Einigung. Was Experten raten.

Von Christian Wohlt Aktualisiert: 11.11.2024, 09:03
Leseranwältin Heike Groll.
Leseranwältin Heike Groll. Foto: VS

Magdeburg. - Mit einem tragischen Fall wandte sich Volksstimme-Leser Rudolf P. aus Stendal an die Redaktion. Seine Ehefrau musste wegen eines medizinischen Notfalls ins Krankenhaus gebracht werden. Nach der Behandlung dort wurde sie in das Pflegeheim, in dem sie lebte, zurückverlegt.

Schmuckdiebstahl im Krankenhaus: Versicherung lehnt Schadensersatz ab

Dort wurde bemerkt, dass wertvoller Schmuck, den sie stets getragen hatte, fehlte. Der Ehemann wandte sich daraufhin im Namen seiner inzwischen verstorbenen Frau an das Krankenhaus mit der Bitte, die Sache zu klären und den Schaden zu ersetzen.

Die Versicherung der Klinik meldete sich und teilte mit, dass kein Fehlverhalten ihres Kunden erkennbar sei, „das eine Haftung begründen würde“. Auf Deutsch: Schadensersatz kommt nicht infrage.

Dennoch macht das Unternehmen ein Vergleichsangebot und bot „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ 200 Euro an. Der Witwer gab sich damit zufrieden und begründete seinen Widerspruch damit, dass der Schmuck viel mehr wert sei. Nach einem erneuten, ablehnenden Bescheid bat er die Redaktion um Beistand.

Wir fragten Experten nach ihrer fachlichen Meinung. Mit dem Angebot wolle die Versicherung dem Witwer in dieser tragischen Situation entgegenkommen, meint Rechtsanwalt Arnd Merschky aus Halle. Sei Herr P. nicht damit einverstanden, bleibe ihm wohl nur der Klageweg.

Rechtliche Möglichkeiten zur Wertnachweis-Erbringung

Dieser sei allerdings mit Aufwand verbunden und berühre verschiedene juristische Felder, angefangen vom Erbrecht. Zudem müsse ein genauer Nachweis des Wertes erbracht und nachgewiesen werden, wann und wo genau der Schmuck abhandengekommen ist. Ob im Krankenhaus, beim Transport oder im Pflegeheim. Alle drei weisen die Verantwortung von sich.

„Wenn im Krankenhaus etwas wegkommt, sofort einen Vorgesetzten auf der Station informieren, möglichst schriftlich“, rät Lothar Schirmer, Kriminalrat a.D. und Experte für Kriminalitätsvorbeugung. Nicht immer stecke eine Straftat dahinter, wenn etwas fehlt. Gerade bei Notfällen komme es in der Eile vor, dass Brillen, Uhren oder andere Dinge in einer Kitteltasche oder Schublade landen und dort schlicht vergessen werden. Gegebenenfalls müsse Anzeige bei der Polizei erstattet werden, die die genauen Umstände dann ermittelt.

Sicherheitsmaßnahmen und Tipps für Patienten

Leider gebe es skrupellose Verbrecher, die die hilflose Situation von Patienten ausnutzen. Als mögliche Täter kämen auch Krankenhausmitarbeiter, Reinigungspersonal, „ganz normale“ Besucher oder sogar Zimmernachbarn infrage. Grundsätzlich rät Schirmer – bei planbaren Krankenhausaufenthalten – nur das unbedingt Notwendige mitzunehmen.

Dazu gehörten nicht mehr als 20 bis 30 Euro Bargeld für Telefon oder TV und die Kleidung, die wirklich gebraucht wird. „Was man nicht hat, kann einem nicht geklaut werden“, weiß der Kriminalist.