1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Leseranwältin
  6. >
  7. Leseranwältin: Telefonvertrag-Falle: Sonderkündigungsrecht nicht akzeptiert

Leseranwältin In der Telefonvertrag-Falle

Eine Staßfurter Seniorin hatte Ärger mit einem beworbenen „Sparpaket“. Technische Probleme bei der Portierung ihrer alten Nummer kamen hinzu.

Von Gudrun Oelze Aktualisiert: 10.09.2024, 11:59
Kosten für Telefon und Internet können je nach Vertrag teuer werden. Die Leseranwältin erklärt.
Kosten für Telefon und Internet können je nach Vertrag teuer werden. Die Leseranwältin erklärt. Foto: dpa

Magdeburg. - „Entertainment auf allen Kanälen.“ Ein derart beworbenes Sparpaket für Internet, Fernsehen und Telefon buchte auch eine Familie aus Staßfurt für die betagte Mutter, damit diese besser als bisher und bequem von zu Hause jederzeit telefonieren, fernsehen und gelegentlich auch mit den Enkeln chatten konnte.

Probleme mit Rufnummer-Portierung: Kaum noch erreichbar

Der neue Vertrag mit PYUR wurde im März 2024 abgeschlossen und sollte ab Mai wirksam werden. Seither ist die ältere Dame für Angehörige, Freunde und Bekannte aber kaum noch erreichbar.

Lesen Sie auch: Alte Rufnummer behalten: So klappt der Wechsel

Zu Problemen mit der versprochenen und vertraglich vereinbarten Portierung ihrer alten Rufnummer kam, dass Anrufe von lediglich zwei Nummern bei ihr aufliefen.

„Meine Mutter ist 83 Jahre alt, auf das Telefon angewiesen. Ihre Kontakte mit Familie und Freunden sind sehr eingeschränkt, wenn man sie nicht erreichen kann. Telefonate per Handy sind für meine Mutter auch nichts, in ihrem Alter möchte sie über Festnetz erreichbar sein“, schrieb die besorgte Tochter.

Lesen Sie auch: Leseranwältin: Leserin wartet vier Monate auf vollständigen Kleiderschrank

Sie informierte die Bundesnetzagentur, dass der Anbieter PYUR die vereinbarten Leistungen nicht erbringe, dort sei aufgrund der vielen Anfragen frühestens in sechs Wochen mit Hilfe zu rechnen.

Gutschrift zugesichert

Also kündigte man den neuen Vertrag. Doch der Anbieter akzeptierte kein Sonderkündigungsrecht, stimmte einer Vertragsbeendigung erst nach einer Zweijahres-Frist zu. Was ist bis dahin mit der telefonischen Erreichbarkeit der betagten Staßfurterin?

Einen zweiten – dann funktionierenden – Telefonvertrag mit einem anderen Anbieter könne sie sich finanziell nicht leisten, schrieben die Angehörigen der Leseranwältin.

Auf deren Intervention bei PYUR wurde die Portierung der Rufnummer dann erfolgreich abgeschlossen und auch aktiviert. „Das Telefon meiner Mutter funktioniert jetzt und es wurde schon rege genutzt, sie ist sehr zufrieden“, teilte die Tochter unserer Redaktion mit.

Zudem war sie erfreut darüber, dass der Kundin durch PYUR die Gutschrift der bisher berechneten Kosten zugesichert wurde. „Wir bedauern die Verzögerung und Unannehmlichkeiten und hoffen, dass nun alles zur Zufriedenheit der Kundin funktioniert“, so ein Unternehmenssprecher gegenüber unserer Redaktion.