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Bürokratie verzögert dringend benötigte Hilfe Warum eine 86-Jährige monatelang auf ihren Treppenlift warten muss

Eine 86-jährige Frau wartet vergeblich auf die Genehmigung für einen dringend benötigten Treppenlift. Trotz Pflegestufe 2 und eines klaren Bedarfs verzögert sich die Bewilligung durch bürokratische Hürden.

Aktualisiert: 12.08.2024, 10:45
Nach einem Unfall ist eine 86-Jährige auf einen Treppenlift angewiesen. Doch die Krankenkasse reagiert nicht. 
Nach einem Unfall ist eine 86-Jährige auf einen Treppenlift angewiesen. Doch die Krankenkasse reagiert nicht.  Foto: Nicolas Armer/dpa

Magdeburg/clt. - Ein Unfall warf das Leben einer Leserin aus Oschersleben aus der gewohnten Bahn. Nach erfolgreicher Operation hatte sie zunächst eine Kurzzeitpflege bewilligt bekommen und wurde schließlich in Pflegestufe 2 eingestuft. Dennoch ärgert sich ihr Ehemann über vermeintliche „bürokratische Herzlosigkeit“.

Es geht um den Zuschuss für einen Treppenlift, der angesichts der Wohnverhältnisse nun nötig sei. „Obwohl wir sofort den Antrag auf Förderung des Lifts bei unserer Krankenkasse eingereicht und auf die prekäre Lage meiner Frau hingewiesen hatten, erfolgte bis heute keine Zusage“, beklagt er sich.

Ein langer Weg zur Hilfe - Kasse stellt sich bei Treppenlift quer

Bis Ende August sei seine Frau nun in einer Reha-Klinik im Harz. „Natürlich waren wir hoffnungsvoll, in der Zeit den Lift einzubauen“, so der Oscherslebener. Auf telefonische Nachfrage habe eine Mitarbeiterin der Krankenkasse aber mitgeteilt, dass erst nach Ende der Reha über den Antrag entschieden werde.

Der Einbau könne so frühestens Ende September, also ein Vierteljahr nach dem Unfall, erfolgen. „Reichen Oberschenkelhals-OP und 86 Jahre, Bad und Toilette 16 Stufen hoch und zusätzlich befürwortete Pflegestufe 2 nicht aus, um schnell einen Treppenlift zu bekommen?“, fragt der 93-Jährige.

Leseranwalt hakt nach: Jetzt reagiert die Krankenkasse

„Wir bedauern sehr, dass optimale Pflegebedingungen nach dem Unfall und der erfolgreichen Operation nur verzögert organisiert werden konnten“, teilt die zuständige Krankenkasse, die IKK gesund plus, auf Nachfrage der Leseranwalt-Redaktion mit.

Der Antrag auf Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen sei aufgrund der Kurzzeitpflege zunächst in Warteposition geraten. Zu diesem Zeitpunkt habe noch kein gültiger Pflegegrad vorgelegen, was die abschließende Prüfung bis zum Ende der Kurzzeitpflege und der Bescheiderstellung des Pflegegrades verzögerte.

Zuschuss endlich bewilligt

Inzwischen sei die Begutachtung abgeschlossen und die Unterlagen für den Pflegegrad vollständig bearbeitet. „Nach sorgfältiger Prüfung aller relevanten Faktoren sind die Bescheide nun offiziell erstellt“, so die Auskunft.

Und: „Es freut uns, mitteilen zu können, dass der Zuschuss für die geplanten Umbaumaßnahmen bewilligt wurde.“ Damit habe die Versicherte die finanzielle Unterstützung erhalten, um die notwendigen Anpassungen an ihre Wohnumgebung im Rahmen der Pflegebedürftigkeit vornehmen zu können.

Was Pflegebedürftige wissen müssen

Was wichtig ist: Um die Pflege zu Hause zu ermöglichen haben Versicherte Anspruch auf einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.000 Euro.

Dieser Zuschuss kann für bauliche Veränderungen oder entsprechende Ausstattungen verwendet werden. Beispiele hierfür sind der Einbau eines Treppenlifts, der Umbau zu einer ebenerdigen Dusche oder die Beseitigung von Stufen.

Voraussetzungen sind unter anderem: Der Versicherte verfügt über einen anerkannten Pflegegrad. Die Maßnahme macht die häusliche Pflege möglich. Die Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege und verringert die Belastung pflegender Angehöriger/ Pflegepersonen.

Die Maßnahme ermöglicht eine selbstständige Lebensführung.Der Antrag ist vor Beginn der Umbaumaßnahme mit einem Kostenvoranschlag einzureichen. Der Antrag und die Maßnahme werden an den Medizinischen Dienst weitergeleitet, der eine Empfehlung zur Bewilligung abgibt.

Nach Erhalt des Gutachtens erstellt die Pflegekasse den entsprechenden Bescheid. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 bis 5 Wochen.

Für die Übernahme der Kosten der Umbaumaßnahme gilt das Kostenerstattungsverfahren.