Leseranwältin Überflüssige Vereinbarung
Ein Internetvertrag sollte nach Jahren wirksam werden. Dabei wurde der Anschluss weder damals noch heute benötigt.

Magdeburg - Hilfe zur Selbsthilfe gaben wir einer Leserin aus dem Bördekreis, die sich an die Redaktion gewandt hatte, nachdem sie mit ihrem Problem nicht mehr weiterwusste. „Ich brauche Ihre Hilfe, und zwar nicht für mich, sondern für meinen Vater“, schrieb sie uns. Der pflegebedürftige über 90-jährige Senior stand plötzlich mit einem Internet-Anschluss da, den er nicht braucht und nicht wollte. Beide fühlten sich überrumpelt.
Erst spät die erste Rechnung
Als eines Tages zwei Männer, wie sie sagt, unangemeldet vor der Tür standen, um den Anschluss zu installieren, ließ sie der betagte Herr, der zu diesem Zeitpunkt allein im Haus war, in den Keller. Wo sie ihre Arbeit taten. Auch einen W-Lan-Router hatten die Monteure mitgebracht. „Wir sind davon ausgegangen, der Anschluss ist kostenfrei, da über mehrere Wochen keine Post kam“, so die Tochter.
Doch es kam, wie es kommen musste: Bald flatterte die erste Rechnung für einen Internet-Vertrag herein. Umgehend wurde der Router zurückgeschickt und ein Brief an den Anbieter DSN:Net auf den Weg gebracht, mit der Aufforderung, die Sache umgehend zu stornieren. Weder ihr Vater noch sie selbst als seine Betreuerin konnten sich erinnern, einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen zu haben. Auf die postalische Beschwerde hin gab es keine Reaktion. Stattdessen folgten weitere Rechnungen und Mahnungen.
Unterschrift von 2017
Wir rieten der Leserin, den „üblichen Dienstweg“ über das Servicetelefon zu gehen, da es postalisch offenbar nicht funktionierte. So kam tatsächlich Bewegung in die Sache. Was zunächst aber erstmal für weitere Verwirrung sorgte. Der Vertrag beruhe auf einer Unterschrift aus dem Jahr 2017, wurde ihr erklärt. Aber auch damals galt schon das Gleiche in Sachen Bedarf und Betreuungsverhältnis, wandte die Leserin ein. Außerdem hätten sie damals nichts Schriftliches in die Hand bekommen. Als ihr erneuter Widerspruch unbeantwortet blieb, schaltete sich die Redaktion ein.
Wir baten das Unternehmen, die Angelegenheit noch einmal zu prüfen. Mit Erfolg. „DSN:Net hat sich zurückgemeldet und hat alles rückwirkend storniert“, teilte uns die Leserin schließlich erleichtert mit.
Warum es nach so vielen Jahren zu einem solch verwirrenden und für die Betroffenen aufregenden „Theater“ kam, wurde ihr und uns zwar nicht erklärt. Zumindest hatte das Unternehmen ein Einsehen und der Senior nun wieder offline seine Ruhe.