1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Leseranwältin
  6. >
  7. Leseranwältin: Warten auf den Treppenlift

Leseranwältin Warten auf den Treppenlift

Der lange Weg einer 86-Jährigen, um Hilfe für den Weg zu Bad und Toilette zu bekommen.

Von clt 11.08.2024, 18:56
Wenn steile Treppen ein unüberwindliches Hindernis bilden, bleibt als Lösung oft nur ein Treppenlift.
Wenn steile Treppen ein unüberwindliches Hindernis bilden, bleibt als Lösung oft nur ein Treppenlift. Kristina Reiher

Magdeburg - Ein Unfall warf das Leben einer Leserin aus Oschersleben aus der gewohnten Bahn. Nach erfolgreicher Operation hatte sie zunächst eine Kurzzeitpflege bewilligt bekommen und wurde schließlich in Pflegestufe 2 eingestuft. Dennoch ärgert sich ihr Ehemann über vermeintliche „bürokratische Herzlosigkeit“. Es geht um den Zuschuss für einen Treppenlift, der angesichts der Wohnverhältnisse nun nötig sei. „Obwohl wir sofort den Antrag auf Förderung des Lifts bei unserer Krankenkasse eingereicht und auf die prekäre Lage meiner Frau hingewiesen hatten, erfolgte bis heute keine Zusage“, beklagt er sich.

Bis Ende August sei seine Frau nun in einer Reha-Klinik im Harz. „Natürlich waren wir hoffnungsvoll, in der Zeit den Lift einzubauen“, so der Oscherslebener. Auf telefonische Nachfrage habe eine Mitarbeiterin der Krankenkasse aber mitgeteilt, dass erst nach Ende der Reha über den Antrag entschieden werde. Der Einbau könne so frühestens Ende September, also ein Vierteljahr nach dem Unfall, erfolgen. „Reichen Oberschenkelhals-OP und 86 Jahre, Bad und Toilette 16 Stufen hoch und zusätzlich befürwortete Pflegestufe 2 nicht aus, um schnell einen Treppenlift zu bekommen?“, fragt der 93-Jährige.

Bedauern bei der Krankenkasse

„Wir bedauern sehr, dass optimale Pflegebedingungen nach dem Unfall und der erfolgreichen Operation nur verzögert organisiert werden konnten“, teilt die zuständige Krankenkasse, die IKK gesund plus, auf Nachfrage der Leseranwalt-Redaktion mit. Der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sei aufgrund der Kurzzeitpflege zunächst in Warteposition geraten. Zu diesem Zeitpunkt habe noch kein gültiger Pflegegrad vorgelegen, was die abschließende Prüfung bis zum Ende der Kurzzeitpflege und der Bescheiderstellung des Pflegegrades verzögerte.

Zuschuss nun bewilligt

Inzwischen sei die Begutachtung abgeschlossen und die Unterlagen für den Pflegegrad vollständig bearbeitet. „Nach sorgfältiger Prüfung aller relevanten Faktoren sind die Bescheide nun offiziell erstellt“, so die Auskunft. Und: „Es freut uns, mitteilen zu können, dass der Zuschuss für die geplanten Umbaumaßnahmen bewilligt wurde.“ Damit habe die Versicherte die finanzielle Unterstützung erhalten, um die notwendigen Anpassungen an ihre Wohnumgebung im Rahmen der Pflegebedürftigkeit vornehmen zu können.